Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine Markenrechtsverletzung setzt eine markenmäßige Benutzung voraus, also einen Herkunftshinweis bzw. die Zuordnung des Produkts zu einem bestimmten Hersteller.
Ein Buchtitel dagegen soll regelmäßig nur dazu dienen, das Buch von anderen Büchern unterscheiden zu können und weitere Hinweise zu dem Inhalt des Werks zu geben. So hat das Hanseatische OLG (Urteil vom 22. April 2004, AZ: 3 U 115/03 ) entschieden, dass der Buchtitel "Was Biotronik alles kann" nicht gegen Rechte aus der Marke "Biotronik" verstößt. Mit ähnlicher Argumentation hat das LG Nürnberg-Fürth (Urteil vom 20.08.2014, Az. 3 O 1565/14) geurteilt: Wer ein Buch mit dem Titel "You & Me" vertreibt, verstößt nicht gegen die Rechte an der Marke "You & Me" (für Druckereierzeugnisse).
Grundsätzlich stellt die beschreibende Verwendung einer Marke im Buchtitel ebenso wie die reine Nennung der Marke im Buch zur Bezeichnung des hierfür verwendeten "Werkzeugs" also keine Markenrechtsverletzung dar.
Etwas anderes kann nur gelten, wenn die angesprochenen Käufer in dem Titel oder der Werbung hierfür zugleich auch einen Hinweis unmittelbar auf das hinter der Marke steckende Unternehmen oder dessen Waren oder Dienstleistungen sehen und insoweit der Eindruck einer (geschäftlichen) Verbindung zwischen dem Buch und dem Unternehmen erweckt wird oder wenn die Nennung nur erfolgt, um den guten Ruf und die Wertschätzung der fremden Marke für den Absatz des Buches auszunutzen (vgl. z.B. OLG Hamburg, Urteil vom 24.05.2017, Az. 5 U 174/16 - Abnehmen mit ALMASED). Dies lässt sich im Rahmen dieser Erstberatung leider nicht abschließend beurteilen, hierzu müsste die Gesamtaufmachung des Buches (insbesondere des Covers) und der Werbung betrachtet werden.
Bitte beachten Sie bei einer Veröffentlichung eines mit ChatGPT erstellten Buches auch die Urheberrechte. OpenAI, das Unternehmen hinter ChatGPT, behält sich grundsätzlich die Rechte an mit ChatGPT erstellten Texten vor, weshalb Sie eine Erlaubnis zur Veröffentlichung benötigen. Zwar kann man sich darüber streiten, inwieweit KI-generierte Texte überhaupt urheberrechtlich geschützt sein können, ein Risiko verbleibt aber.
Und nicht zuletzt besteht auch das Risiko, dass die mit der Software erstellten Texte die Rechte Dritter verletzen, z.B. weil sie aus fremden urheberrechtlich geschützten Werken ausgelesen und in die KI-Software integriert wurden. Eine Haftung dafür schließt OpenAI ausdrücklich aus.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
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Web: https://www.jan-wilking.de
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Danke für die schnelle und ausführliche Arbeit.
Ich möchte darauf hinweisen, das auf der Seite von OpenAI folgende steht:
In "ChatGPT General FAQ"
14. Can I use output from ChatGPT for commercial uses?
Subject to the Content Policy and Terms, you own the output you create with ChatGPT, including the right to reprint, sell, and merchandise – regardless of whether output was generated through a free or paid plan.
Also solange der Text niemanden verletzt, oder gegen die Ethischen Grundsätze von OpenAI verstößt sollte es keine Probleme geben ihn zu veröffentlichen.
Wäre der beispielhafte Titel/ Untertitel "Basteln mit Holz" / "Bastelprojekte erstellt mit CharGPT" demnach sicher verwendbar?
Wie bereits ausgeführt halte ich einen solchen Buchtitel für zulässig, wenn dies allein den Inhalt und das dafür verwendete Werkzeug beschreibt.