Kamera in Angemieteter Wohnung ( 1 Zimmer ) Single.

19. Januar 2023 15:02 |
Preis: 40,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe in meiner 1 Zimmer Wohnung eine IP-Kamera installiert ( Ich wohne alleine). Der Vermieter geht ohne meine Erlaubnis des öfteren in meine Wohnung und schaltet diese Kamera aus - und verbietet mir diese zu verwenden. Die Kamera zeichnet nur den Wohnbereich auf bei Erkennung von Geräuschen und Bewegungen.

Kann mir der Vermieter:in dies Untersagen und bei meiner Abwesenheit diese ausschalten ?

19. Januar 2023 | 15:42

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung gehe ich davon aus, dass es eine abgeschlossene Ein-Zimmer-Wohnung ist und die Kamera nur und ausschließlich die von Ihnen gemieteten Räume erfasst. Es dürfen also keine Gemeinschaftsräume erfasst werden.

Dann dürfen Sie die Kamera betreiben, sollten aber am Eingang ein Schild anbringen, dass die Kameraüberwachung durchgeführt wird, damit auch - erbetene - Besucher darauf hingewiesen werden.


Ich frage mich dann eher, was der Vermieter in Ihrer Abwesenheit in den von Ihnen gemieteten Räumen zu suchen hat - dazu hat er kein Recht und erst recht nicht, dass die Kamera auszuschalten. Insoweit könnten Sie die Unterlassung fordern.

Auch steht es Ihnen frei, das Schloss auszuwechseln (allerdings müssten Sie bei Vertragsbeendigung das Schloss dann wieder zurückwechseln); auch das kann der Vermieter nicht untersagen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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