Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können nach § 1628 BGB beim Familiengericht beantragen, dass die Entscheidung über schulische Belange Ihnen übertragen wird. Wenn das Gericht Ihrem Antrag stattgibt, können Sie Ihre Tochter anschließend wieder am ursprünglichen Gymnasium anmelden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Anmeldung getrennter Elternteil in Schule
Meine Tochter ist 16 Jahre alt und besuchte bis zum letzten Jahr das Gymnasium. Als ich gestern Ihren Klassenlehrer fragte wie meiner Tochter Ihre Zensuren waren bekam ich vom Lehrer zur Antwort, Sie hat das Gymnasium bereits verlassen. Schockiert rief ich das Sekretariat an und man teilte mir ebenfalls mit, dass meine Tochter die Schule verlassen hat und Sie in eine andere Schule gegangen, die in der Nähe ist.
Meine Ex Frau macht das so zum dritten Mal. Sie gibt mich als Vater nirgends an. Was kann ich dagegen tun? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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