Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Ausgehend davon, dass Sie und Ihr Mann keinen Ehevertrag geschlossen haben, gilt nach der gesetzlichen Regelung, dass Sie in Zugewinngemeinschaft leben.
Was jeder zu Beginn der Ehe an Vermögen besaß, ist sein jeweiliges Anfangsvermögen. Dazu gehört auf Seiten Ihres Mannes das Haus mit dem damaligen Wert abzgl. damals bestehender Belastungen dazu.
Mit Zustellung eines Scheidungsantrages endet die Zugewinngemeinschaft, und beide Parteien müssen auf diesen, derzeit noch nicht bekannten Stichtag das jeweilige Endvermögen ermitteln. Auf Seiten Ihres Mannes gehört das Haus mit dem aktuellen Zeitwert abzgl. akuteller Belastungen dazu.
Dieser Wert dürfte deutlich höher sein, so dass Ihr Mann einen positiven Zugewinn haben wird (Endvermögen minus Anfangsvermögen). Diesen Zugewinn hat er mit Ihnen hälftig zu teilen.
Nach Trennung und Auszug aus dem Haus brauchen Sie natürlich nicht weiter dafür zu bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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