Schutzschrift fristen? Anwalt verschickt nicht.

2. Januar 2023 19:09 |
Preis: 30,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Ist die Verteidigungsstrategie ohne Akteneinsicht kann in strafrechtlichen Verfahren keine Aussage dahingehend getätigt werden, auf eine Verteidigungsschrift Sinn macht oder nicht. Sobald ein Termin zur Hauptverhandlung feststeht, wird das Verfahren durchgeführt.

Hallo, mir wird Betrug vorgeworfen, ich erhielt ein Schreiben von der Polizei und hab auf eine Aussage verzichtet. Jetzt bekam ich August 2022 eine Anklage vom Amtsgericht, sofort habe ich einen Anwalt beauftragt, der mir versicherte dem Gericht eine Schutzschrift zu schicken und zu versuchen es außergerichtlich beizulegen bzw. eine Gerichtsverhandlung zu verhindern. Oktober kam dann die Ladung, der Gerichtstermin für den 23.1.2023. Mein Beauftragter Anwalt hat bislang keine Schutzschrift geschickt und ist telefonisch kaum erreichbar, auf Mails kommt seit Monaten nur „Die Schutzschrift ist in Arbeit und sie erhalten zeitnah eine Abschrift".

Bis jetzt hat er August nur das Mandat dem Gericht mitgeteilt das e Akteneinsicht möchte. Danach kam nichts mehr. Ob er die Akte bereits einsehen konnte ist mir nicht bekannt.

Meine Frage, ist es überhaupt noch möglich eine Schutzschrift einzureichen? Und kann der Gerichtstermin damit noch verhindert werden oder hat man Anwalt mittlerweile die Frist verstreichen lassen? Und was tu ich wenn ich bis zum Termin nichts mehr von meinem Anwalt höre und quasi unvorbereitet alleine dort hin muss?

2. Januar 2023 | 19:45

Antwort

von


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Guten Abend,
nach Ihrer Schilderung des Sachverhalts ist die Verteidigungsstrategie höchst fragwürdig. Eine „Schutzschrift" wird typischerweise im gewerblichen Rechtsschutz bei einem befürchteten vorläufigen Rechtsschutzverfahren verwendet. Wir sprechen also von zivilrechtlichen Verfahren. Wahrscheinlich meinte der Kollege eine Verteidigungsschrift. Ob eine solche Verteidigungsschrift überhaupt Sinn macht, hängt von der Aktenlage ab. Es ist daher nicht wirklich nachvollziehbar, dass der Kollege bislang den Inhalt der Ermittlungsakte nicht mit Ihnen besprochen hat. Da zwischenzeitlich Anklage erhoben wurde, muss ihm die Akteneinsicht gewährt worden sein. Je nach Aktenlage macht es Sinn, weiterhin zu den Vorwürfen zu schweigen oder möglicherweise schriftlich vorzutragen. Nachdem die Anklage zugelassen wurde und nun bereits ein Termin feststeht, ist das Verfahren auch nicht mehr aufzuhalten. Der Termin wird stattfinden mit oder ohne Verteidigungsschrift. Im Zweifel kündigen Sie das Mandat und gehen mit einem kooperativeren Kollegen in den Termin. Leider fallen die Kosten bei einem Anwaltswechsel erneut an.
Jedenfalls rate ich Ihnen davon ab, ohne Anwalt zu dem Termin zu erscheinen. Unentschuldigt nicht zu dem Termin zu erscheinen ist jedoch gar keine Option, da sie in diesem Fall mit dem Erlass eines Haftbefehls rechnen müssen.
Beste Grüße aus Pforzheim

Jan Gregor Steenberg


Rechtsanwalt Jan Gregor Steenberg, LL.M.
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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