Guten Abend,
nach Ihrer Schilderung des Sachverhalts ist die Verteidigungsstrategie höchst fragwürdig. Eine „Schutzschrift" wird typischerweise im gewerblichen Rechtsschutz bei einem befürchteten vorläufigen Rechtsschutzverfahren verwendet. Wir sprechen also von zivilrechtlichen Verfahren. Wahrscheinlich meinte der Kollege eine Verteidigungsschrift. Ob eine solche Verteidigungsschrift überhaupt Sinn macht, hängt von der Aktenlage ab. Es ist daher nicht wirklich nachvollziehbar, dass der Kollege bislang den Inhalt der Ermittlungsakte nicht mit Ihnen besprochen hat. Da zwischenzeitlich Anklage erhoben wurde, muss ihm die Akteneinsicht gewährt worden sein. Je nach Aktenlage macht es Sinn, weiterhin zu den Vorwürfen zu schweigen oder möglicherweise schriftlich vorzutragen. Nachdem die Anklage zugelassen wurde und nun bereits ein Termin feststeht, ist das Verfahren auch nicht mehr aufzuhalten. Der Termin wird stattfinden mit oder ohne Verteidigungsschrift. Im Zweifel kündigen Sie das Mandat und gehen mit einem kooperativeren Kollegen in den Termin. Leider fallen die Kosten bei einem Anwaltswechsel erneut an.
Jedenfalls rate ich Ihnen davon ab, ohne Anwalt zu dem Termin zu erscheinen. Unentschuldigt nicht zu dem Termin zu erscheinen ist jedoch gar keine Option, da sie in diesem Fall mit dem Erlass eines Haftbefehls rechnen müssen.
Beste Grüße aus Pforzheim
Jan Gregor Steenberg
Antwort
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