Widerruf und Rückerstattung der Vorkasse

11. April 2008 15:57 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Ich habe in einem Onlineshop per Vorkasse bestellt. Die Ware wurde von der Firma an die DHL geliefert, dort ist sie jedoch verschollen. Nun läuft ein Nachverfolgungsauftrag, der sich laut DHL mehrere Wochen hinziehen kann. Aus diesem Grunde habe ich meine Bestellung per E-Mail widerrufen und die Rückzahlung der im Voraus geleisteten Zahlung innerhalb von 14 Tagen verlangt. Die Firma hat mir telefonisch den Eingang des Widerrufs bestätigt, weigert sich aber dies auch schriftlich zu tun. Des Weiteren wurde mir gesagt, dass die Rückzahlung erst erfolgen kann, sobald die Firma Auskunft seitens der DHL über den Verbleib des Pakets erhalten hat bzw. das Paket wieder bei der Firma ankommt. Da ich aber nie in Besitz der Ware gelangt bin und dies auch nicht werde, da ich, sollte die DHL das Paket tatsächlich wiederfinden, die Annahme verweigern werde, kann ich diese auch nicht zurücksenden. Wie lange darf die Firma nun meine im Voraus geleistete Zahlung einbehalten bzw. wann sind sie zur Rückzahlung verpflichtet?

11. April 2008 | 17:31

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

einen wirksamen Widerruf vorausgesetzt, ist die von Ihnen gesetzte Frist von 14 Tagen durchaus angemessen. Der Shop kann die Zahlung auch nicht mit dem Argument zurückhalten, dass erst der Verbleib des Pakets geklärt werden bzw. abgewartet werden muss, wann das Paket wieder bei ihm eingeht. Wenn sich der Verbleib des Pakets nicht aufklären lässt, würde dies gemäß der Argumentation des Shops dazu führen, dass eine Zahlung überhaupt nicht mehr erfolgen müsste.
Sollte eine Zahlung daher nicht innerhalb besagter 14 Tage erfolgen, können Sie eine letzte Mahnung unter Androhung gerichtlicher Schritte aussprechen und sodann, sollte immer noch keine Zahlung erfolgt sein, diese Schritte auch einleiten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten rechtlichen Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz
Rechtsanwalt


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