Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Heiratsurkunde ist dem Arbeitgeber vorzulegen, da er dieses für die Löhne benötigt oder ggf. für Sonderurlaub.
Ich gehe nicht davon aus, dass er das akzeptiert, wenn Sie ihm sagen, ich hab geheiratet und die Urkunde geben ich direkt Ihrem Steuerberater.
Auch den Behörden wie Finanzamt, und Firmen wie Versicherungen (also bei allen Firmen, bei denen der Familienstand entscheidend ist) ist diese einzureichen.
Ich denke, Sie werden es nicht geheimhalten können. Ihr Arbeitgeber darf aber laut Dsgvo dies niemandem mitteilen.
Dann sollten Sie ihn einweihen - ist doch auch normal wenn 2 Männer heiraten!!!
Sie müssen die Heirat ohnehin bei ihrem Heimatstandesamt beantragen, die senden dann alles nach Berlin - auch da gilt Schweigepflicht laut Dsgvo.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,
Sie haben schon gelesen das ich geschäftsführender Gesellschafter bin?
Sie schrieben "Auch den Behörden wie Finanzamt, und Firmen wie Versicherungen (also bei allen Firmen, bei denen der Familienstand entscheidend ist) ist diese einzureichen."
Gibt es keine "neutrale Heiratsurkunde" die zeigt das ich lediglich verheiratet bin, aber nicht mit wem? Dies hatte mir ein anderer Anwalt mitgeteilt.
Mir ist es egal ob dies das Finanzamt weiß, es ging lediglich um das Standesamt in meinem kleinen Dorf! Dort möchte ich eben das niemand davon weiß!
Zudem schrieben Sie: "Sie müssen die Heirat ohnehin bei ihrem Heimatstandesamt beantragen"
Das heißt: Man muss hier nennen wen man heiratet?
Bitte antworten Sie auf meine gestellten Fragen.
freundliche Grüße
Wenn Sie selber an den Steuerberater herantreten können, dann ist das doch gut - dieser unterliegt der Schweigepflicht. Wenn Sie alleiniger Gesellschafter sind, haben Sie sich ja quasi informiert. Weitere Personen wie Betriebsrat wären nicht zu informieren. Ich gehe davon aus, dass die Löhne das Steuerbüro macht, sonst eben auch die Lohnabteilung.
Auf der Heiratsurkunde stehen die beiden Eheleute, eine neutrale Urkunde gibt es nicht. Dasselbe auf dem Auszug aus dem Heiratsregister.
Wenn Ihr Partner (statt Ihnen) an seinem Heimatstandesamt die Heirat beantragt, müssen Sie dabei sein oder ihm ein Formular ausfüllen - dann benötigen Sie aber von der Gemeinde eine Bescheinigung, dass Sie da auch wohnen (daher denke ich, ist es besser, wenn Sie beantragen). Zudem teilt Berlin Ihrem Standesamt ohnehin alles mit.
Das müssen Sie dann entscheiden (Standesamt und Gemeinde oder nur Standesamt). Ggf. Haben Sie Glück, dass die bei der Gemeinde nicht nachfragen, wofür Sie dafür Bestätigung benötigen.
Spätestens aber bei der Namensänderung müssen Sie das der Gemeinde ohnehin unter Vorlage der Heiratsurkunde (neuer Pass/Perso) mitteilen.
Von der Verlegung des Wohnsitzes nach Berlin - wenn auch nur kurzfristig- ist nur nach vorheriger Rücksprache und Prüfung durch den Steuerberater vorzunehmen, da dies immense Auswirkungen haben kann
Ach ja - und Steuerberater lassen sich, wenn sie seriös arbeiten - immer die Heiratsurkunde vorlegen - nur so als Info!
Und die Urkunde müssen Sie nicht beim Standesamt selber vorlegen, das hab ich nicht gesagt, Berlin wird die Unterlagen aber an Ihr Ortsstandesamt schicken