Ich bin 59 Jahre alt und als angestellter Geschäftsführer zum 30.06.2020 aus dem Unternehmen ausgeschieden, nachdem die von mir mitverantwortete Tochtergesellschaft aufgelöst wurde und meine Position dementsprechend entfiel. Gemäß der Regelungen meines Arbeitsvertrages und eines entsprechenden Aufhebungsvertrages wurde mir mein ausstehendes Gehalt für die restliche Vertragslaufzeit damals ausbezahlt
Nach einem Dispositionsjahr bis zum 30.06.2021 bin ich seit 01.07.2021 arbeitssuchend und erhalte ALG1 bis zum 30.06.2023. falls ich bis dahin keine Arbeitsstelle finde.
Mit meinem 60. Geburtstag im Januar 2023 erhalte ich mit dem Erreichen der Altersgrenze von 60 Jahren ab Februar 2023 eine monatliche Betriebsrente von meinem ehemaligen Arbeitgeber. Diese ist ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert, steht in keinem Zusammenhang mit meinem Ausscheiden und ist gemäß Auskunft des Arbeitgebers eine Betriebsrente im Sinne des BetrAVG.
Gemäß meines Informationsstandes wird die Betriebsrente nicht auf das ALG 1 angerechnet, da es sich dabei nicht um Einkommen handelt Können Sie das so bestätigen?
Muss die Betriebsrente dem Arbeitsamt gemeldet werden und wenn ja, an wen adressiert und in welcher Form bzw. mit welchen Informationen/Inhalten?
Ihre Betriebsrente wird nicht angerechnet, da diese nicht an das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben gebunden ist.
Zudem ist diese nach Ihren Ausführungen ausschließlich von Ihrem Arbeitgeber finanziert.
Aber dennoch sind Sie verpflichtet Angaben über den Bezug der Betriebsrente zu machen. Sie müssen über die Änderungen Ihrer Verhältnisse Auskunft erteilen. Das können Sie schriftlich unter Angabe Ihrer Leistungsnummer der Bundesagentur mitteilen. Eine kurze schriftliche Mitteilung ist ausreichend.
Die Mitteilung ist überwiegend auch auch Online möglich.