Führungszeugnis Belegart O (MPU)

| 13. Dezember 2022 09:21 |
Preis: 35,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von


11:12

Hallo,

ich wurde im Februar 2020 von der Polizei kontrolliert. Dabei wurde festgestellt das ich unter dem Einfluss von THC am Steuer saß. Dies zog natürlich ein Bußgeld sowie Punkte und Fahrverbot nach sich (Ordnungswidrigkeit). Des Weiteren wurde mir eine MPU angeordnet die ich aber bestanden hab. Mein Führerschein wurde auf Grundlage dessen auch nie eingezogen da es ein Erstverstoß war. Das Owi Verfahren sowie MPU kamen ca. ein halbes Jahr später erst per Post.

Nun habe ich in kürze eine Stelle in Aussicht (öffentlicher Dienst) die vermutlich ein Führungszeugnis mit Belegart O vorraussetzt. Ich bin mir sicher das die Owi dort nicht geführt wird, aber wie sieht es mit der angeordneten MPU oder weiteres im Zusammenhang damit aus? Im Internet steht nur grob das auch Entscheidungen von Verwaltungsbehörden geführt sind, daher meine Bange das mir die Angelegenheit in die Quere kommt.

13. Dezember 2022 | 09:45

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Richtig, Führungszeugnisse zur Vorlage bei Behörden (Führungszeugnis Belegart O oder erweitertes Führungszeugnis) sind ausführlicher als das einfache Führungszeugnis und können weitere Angaben enthalten.
Die Daten aus einem erweiterten Führungszeugnis dürfen von der entgegennehmenden Stelle nur verarbeitet werden, soweit dies zur Prüfung der Eignung der Person für eine Tätigkeit, die Anlass zu der Vorlage des Führungszeugnisses gewesen ist, erforderlich ist.
Konkret zum Inhalt:
Es geht nur um Verurteilungen nach dem Strafrecht, beim erweiterten Führungszeugnis eben um mehr Verurteilungen als beim einfachen Führungszeugnis, vgl. Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG), § 32 Absatz 3 und 4 - Inhalt des Führungszeugnisses.

Aber:
Das entbindet Sie unter Umständen nicht von einer amtsärztlichen Untersuchung und Angaben zum Betäubungsmittelkonsum etc.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 13. Dezember 2022 | 10:34

Hallo Herr Hesterberg,

erst einmal Danke für die schnelle Rückmeldung.

Also verstehe ich das richtig das im Führungszeugnis der Belegart O die angeordnete MPU sowie das Owi Verfahren nicht aufgeführt seien sollten?

Zur Amtsärztlichen Untersuchung:

Das ist natürlich richtig, aber da ich länger und aktuell nicht konsumiert habe sollte dies ja kein Problem darstellen oder? Soweit ich weiß dürfen sowieso keine Drogentests durchgeführt werden (bei bsp. einer Blutentnahme) und die Aussagen unterstehen der ärztlichen Schweigepflicht. Beruflich ist das einzig relevante der Führerschein den ich benötige (und habe) bei den ganzen Belangen. Daher weiß ich nicht wie viel Auskunft der Arbeitgeber bezüglich der Untersuchung erhält.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. Dezember 2022 | 11:12

Sehr geehrter Fragesteller,

ich antworte Ihnen gerne wie folgt:

Hier ist folgende Unterscheidung zu machen - ich habe das nochmals nachgesehen:
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke (Belegart O) dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, also auch zur MPU.
Es wird direkt an die Behörde geschickt, die es angefordert hat.
Ich denke, dass es bei Ihnen darum geht.

Seit 01.05.2010 ist in § 30a und § 31 BZRG ein „erweitertes Führungszeugnis" eingeführt worden, das über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.

Da es die MPU nicht eingetragen.

Entschuldigen Sie die Verwirrung.

Im Großen und Ganzen sollte aber in der Tat kein berufliches Problem mehr vorliegen, da ja länger nicht konsumiert wurde und die MPU erfolgreich war.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 13. Dezember 2022 | 11:25

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