Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Richtig, Führungszeugnisse zur Vorlage bei Behörden (Führungszeugnis Belegart O oder erweitertes Führungszeugnis) sind ausführlicher als das einfache Führungszeugnis und können weitere Angaben enthalten.
Die Daten aus einem erweiterten Führungszeugnis dürfen von der entgegennehmenden Stelle nur verarbeitet werden, soweit dies zur Prüfung der Eignung der Person für eine Tätigkeit, die Anlass zu der Vorlage des Führungszeugnisses gewesen ist, erforderlich ist.
Konkret zum Inhalt:
Es geht nur um Verurteilungen nach dem Strafrecht, beim erweiterten Führungszeugnis eben um mehr Verurteilungen als beim einfachen Führungszeugnis, vgl. Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG), § 32 Absatz 3 und 4 - Inhalt des Führungszeugnisses.
Aber:
Das entbindet Sie unter Umständen nicht von einer amtsärztlichen Untersuchung und Angaben zum Betäubungsmittelkonsum etc.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Hallo Herr Hesterberg,
erst einmal Danke für die schnelle Rückmeldung.
Also verstehe ich das richtig das im Führungszeugnis der Belegart O die angeordnete MPU sowie das Owi Verfahren nicht aufgeführt seien sollten?
Zur Amtsärztlichen Untersuchung:
Das ist natürlich richtig, aber da ich länger und aktuell nicht konsumiert habe sollte dies ja kein Problem darstellen oder? Soweit ich weiß dürfen sowieso keine Drogentests durchgeführt werden (bei bsp. einer Blutentnahme) und die Aussagen unterstehen der ärztlichen Schweigepflicht. Beruflich ist das einzig relevante der Führerschein den ich benötige (und habe) bei den ganzen Belangen. Daher weiß ich nicht wie viel Auskunft der Arbeitgeber bezüglich der Untersuchung erhält.
Sehr geehrter Fragesteller,
ich antworte Ihnen gerne wie folgt:
Hier ist folgende Unterscheidung zu machen - ich habe das nochmals nachgesehen:
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke (Belegart O) dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, also auch zur MPU.
Es wird direkt an die Behörde geschickt, die es angefordert hat.
Ich denke, dass es bei Ihnen darum geht.
Seit 01.05.2010 ist in § 30a und § 31 BZRG ein „erweitertes Führungszeugnis" eingeführt worden, das über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.
Da es die MPU nicht eingetragen.
Entschuldigen Sie die Verwirrung.
Im Großen und Ganzen sollte aber in der Tat kein berufliches Problem mehr vorliegen, da ja länger nicht konsumiert wurde und die MPU erfolgreich war.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt