Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Muss ich irgendwo, bzw. an irgendeiner Stelle darauf hinweisen, dass beim erstellen der Bilder KI mitgewirkt hat?
Nein, eine derartige Notwendigkeit oder Pflicht gibt es nicht.
Wenn Sie mit Hilfsmitteln wie z.B. künstlicher Intelligenz, Computerprogramme etc. ein Werk erschaffen, dann stehen Ihnen die Urheberrechte und – wie Sie zutreffend bemerken – die Verwertungsrechte an diesen Bildern zu.
Eine rechtliche Pflicht die Mitwirkung einer künstlichen Intelligenz oder eines sonstigen Hilfsmittels an irdendeiner Stelle anzugeben besteht daher nicht.
Ungeachtet des Einsatzes von künstlicher Intelligenz gelten Sie nach dem Urhebergesetz als Urheber eines Werks bzw. der Bilder und daher stehen Ihnen die entsprechenden Verwertungsrechte auch ohne derartigen Hinweis zu.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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