Künstliche Intelligenz- Bildernutzung auf Blog

| 4. Dezember 2022 15:04 |
Preis: 47,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren, ich nutze in meinem nicht-kommerziellen Blog Bilder, die nach meinen Vorgaben durch künstliche Intelligenz erzeugt werden. Im Anschluss bearbeite ich sie noch persönlich durch zuschneiden, anpassen der Helligkeit und Farben. Auf ihnen schreibe ich eigene Sprüche, so das die Bilder in den Hintergrund kommen und der jeweilige Spruch im Vordergrund steht. An den vorher erstellten Bildern habe ich das komplette, auch kommerzielle, Verwertungsrecht. Muss ich irgendwo, bzw. an irgendeiner Stelle darauf hinweisen, dass beim erstellen der Bilder KI mitgewirkt hat? Es handelt sich um mehrere 1000 Bilder.

4. Dezember 2022 | 16:30

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


Muss ich irgendwo, bzw. an irgendeiner Stelle darauf hinweisen, dass beim erstellen der Bilder KI mitgewirkt hat?

Nein, eine derartige Notwendigkeit oder Pflicht gibt es nicht.


Wenn Sie mit Hilfsmitteln wie z.B. künstlicher Intelligenz, Computerprogramme etc. ein Werk erschaffen, dann stehen Ihnen die Urheberrechte und – wie Sie zutreffend bemerken – die Verwertungsrechte an diesen Bildern zu.


Eine rechtliche Pflicht die Mitwirkung einer künstlichen Intelligenz oder eines sonstigen Hilfsmittels an irdendeiner Stelle anzugeben besteht daher nicht.


Ungeachtet des Einsatzes von künstlicher Intelligenz gelten Sie nach dem Urhebergesetz als Urheber eines Werks bzw. der Bilder und daher stehen Ihnen die entsprechenden Verwertungsrechte auch ohne derartigen Hinweis zu.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt



Bewertung des Fragestellers 4. Dezember 2022 | 19:31

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Perfekt! Genau so eine Antwort habe ich erwartet. Exakt auf meine Frage eingegangen und ausführlich beantwortet. Alles auf den Punkt gebracht. Meine Frage wurde zu 100% beantwortet. Haben Sie vielen Dank! Sollte die Notwendigkeit bestehen, werde ich Sie auf jeden Fall empfehlen!
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 4. Dezember 2022
5/5,0

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