Transportschaden, Verkauf an asgoodasnew electronics GmbH, Versand mit DHL National

21. November 2022 20:38 |
Preis: 50,00 € |

Transportrecht, Speditionsrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich habe am 24.06.2022 einen Artikel im Wert von 492.82 an Wirkaufens verkauft.
Allem Anschein nach wurde meine Sendung verloren/ beschädigt.
Im August wurde von Wirkaufens, der Vertragspartner von DHL, eine Nachforschung eingeleitet.
Es wurden folgende Unterlagen angefordert von mir: 1. den Einlieferungsbeleg zur Abgabe der Sendung
2. die schriftliche Versicherung zum Sendungsinhalt
Diese finden Sie im Anhang dieser Mail.
Bitte füllen Sie die Erklärung vollständig und wahrheitsgemäß aus und senden es an uns zurück.
3. den Herkunftsnachweis ( Ihre Kaufrechnung ) von dem Artikel / Gerät.
(auf dem Beleg muss die IMEI- und/oder Seriennummer bei Elektrogeräten eindeutig erkennbar sein)

die habe ich selbstverständlich eingereicht.

letzte antwort, die mir über Wirkaufens/ Asgoodasnew weitergeleitet wurde war folgende am 27.09.2022 :

Wir haben die abschließende Bearbeitung des o. g. Schadenfalles übernommen. Bitte führen Sie die weitere Korrespondenz nur mit uns, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
In der Sache selbst haben wir weitere betriebsinterne Recherchen angestoßen. Nach Eingang der Rückantwort kommen wir unaufgefordert auf den Schadenfall zurück.

Seitdem Sendepause.
Ich würde gerne das Anliegen anwaltlich verfolgen und hoffe hier auf Hilfe zu stoßen.
Ich bin mir unsicher, ob DHL oder Asgoodasnew nachlässig sind, oder sogar beide?
Laut DHL bin ich nicht der Ansprechpartner, sondern nur der Versandpartner, der das Label gestellt hat, in diesem Fall Wirkaufens/ asgoodasnew.

Ich würde mich freuen eine Expertin, einen Experten in diesem Thema hier zu finden.

22. November 2022 | 08:01

Antwort

von


(36)
Am Kolk 1
46499 Hamminkeln
Tel: 02857 959073
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Axel-Doering-__l108501.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich gehe davon aus, dass Sie für die Versendung des gebrauchten Geräts das von wirkaufens zur Verfügung gestellte Versandlabel genutzt haben. Wenn dem so sein sollte, ist auch wirkaufens Vertragspartner der DHL geworden und kann somit auch nur die vertraglichen Ansprüche geltend machen.

Die DHL haftet für verloren gegangene Pakete bis zu einem Betrag von 500,00 Euro. Der Wert der Sendung muss allerdings nachgewiesen werden. Dies ist am einfachsten mit der ursprünglichen Anschaffungsrechnung möglich.

Ich bin gerne bereit, Sie bei Ihren Bemühung zu unterstützen.

Senden Sie mir bitte die Unterlagen per E-mail an rechtsanwalt.axeldoering@gmail.com

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Axel Doering

ANTWORT VON

(36)

Am Kolk 1
46499 Hamminkeln
Tel: 02857 959073
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Axel-Doering-__l108501.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Versicherungsrecht, Transportrecht, Zivilrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER