ich bin zur Zeit zur Reha. Habe bereits seit ca. 20 Jahren eine Erkrankung welche mein Leistungsvermögen einschränkt. Dien letzten Monate vor Reha-Beginn habe ich bereits meine Arbeitsstunden reduziert. (Habe mich aber nicht krankschreiben lassen, da ich ja nicht den ganzen Tag krank bin, sonder nach 3-4 Stunden erst stark erschöpft bin). Ich bin also arbeitsfähig zu Reha erschienen. Ich muss lt. Reha also auch arbeitsfähig entlassen werden. Im Entlassungsbericht soll zusätzlich stehen, dass empfohlen wird meine Arbeitszeit auf 3-6 Stunden zu reduzieren, egal welcher Beruf. (Also Teilw. Erwerbsminderunsrente). Meine kurze und bescheidene Frage: ist das sehr wahrscheinlich ausreichend, dass mein Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente erfolgreich genehmigt wird ? Oder wird die RV sich sehr quer stellen da ich arbeitsfähig entlassen werde?
sofern im Abschlussbericht der Reha ausdrücklich die Arbeitsfähigkeit auf 3-6 Stunden beschränkt wird, steht das einer teilweisen Erwerbsminderungsrente nicht entgegen.
Sie werden zwar arbeitsfähig entlassen, aber eben nur mit einer Arbeitsfähigkeit bis maximal sechs Stunden.
Die Rentenversicherung wird angesichts dieser Einschränkung im Bericht dieses nochmals prüfen und aller Voraussicht nach ein Gutachten einholen.
Ein Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente ist demnach auch angesichts des Berichts nicht aussichtslos.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller9. November 2022 | 07:47
Guten Tag Frau True-Bohle,
vielen Dank für die flotte Antwort.
D.h. der Reha Entlassungsbericht ist so zu sagen kein Gutachten an dem sich die Rentenversicherung hält?
VG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt9. November 2022 | 08:00
Sehr geehrte*r Ratsuchende*r,
nein, der Bericht ist kein Gutachten.
An den Bericht muss die Rentenversicherung sich auch nicht halten, sondern müsste eigentlich ein Gutachten einholen.