Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Wenn der Darlehensvertrag über die höhere Summe, wie von Ihnen beschrieben, so abgeschlossen wurde, so gilt grundsätzlich erst einmal dies.
Hiernach würde die Rückzahlungspflicht bestehen.
Eine Möglichkeit, den Vertrag anzufechten, würde dann bestehen, wenn Sie durch Täuschung oder Drohung zum Abschluss des Vertrag genötigt wurden.
Nach Ihrer Schilderung dürfte dies hier wohl noch nicht erfüllt sein.
Zudem müsste die Täuschung oder Drohung von Ihnen in einem denkbaren gerichtlichen Verfahren bewiesen werden, wenn die Gegenseite (wovon auszugehen ist) dies bestreitet.
Auch dies wäre ohne geeignete Beweismittel wie Schriftverkehr oder Zeugen schwierig.
Insofern ist hier leider davon auszugehen, dass die Gegenseite das geforderte Geld von Ihnen verlangen kann und diesen Anspruch auch durchsetzen könnte.
Denkbar wäre noch ein eigener Erstattungsanspruch gegen die Tochter. Dieser würde aber nicht vorliegen, wenn Sie mit dem Vertrag deren Schulden ohne weitere Vereinbarung freiwillig und bewusst übernommen hätten.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jannis Geike
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Jannis Geike
Goethestraße 14
37154 Northeim
Tel: 05551-9178697
Tel: 015140353756
Web: https://rechtsanwalt-geike.de
E-Mail: