Sehr geehrte Ratsuchende,
bei aller verständlichen Verärgerung:
Sie müssen dem Innenausstatter die Möglichkeit einer Nachbesserung geben und ihm dazu eine angemessene Frist setzen.
Dabei werden Sie sich auf den geschilderten Mängel der sichtbaren Verlängerung, der Löcher der früheren Nähte und die Falten beziehen und Ihn auffordern, neue Gardinen ohne diese Mängel zu liefern.
Insoweit bestehen Mängel, die nicht hinzunehmen sind. Kommt er dieser Nachbesserung (kostenlos) nicht nach, könnten Sie dann den Rücktritt vom Vertrag erklären und das Geld zurückverlangen.
Bezüglich der fehlenden Aufwertung der Räume, werden Sie aber kaum einen Gewährleistungsanspruch geltend machen können, sondern müssen sich auf die eben objektiv bestehenden Mängel beschränken.
Weigert er sich oder hält er Fristen nicht ein, sollten Sie danach einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
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