Gardinen falsch gemessen

28. August 2022 07:17 |
Preis: 40,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Im Juli habe ich bei einer Innenaustattung angerufen und den Inhaber um einen Besichtigungstermin gebeten weil ich Gardine fur zwei Zimmer bräuchte. Der Herr ist gekommen, hat die Fenster gemessen, hat Fotos gemacht und ohne ein Wort Beratung oder Vorschlag hat zugehört was meine Idee waren, kommentarlos. Er hat mich gebeten zum Laden zu gehen um die Stoffe auszusuchen. Im Laden habe ich auch ohne der kleinsten Empfehlung ganz allein meine Stoffe und Farbe gewählt. Als dann am 14.08. die Gardine montiert würden habe ich gesehen wie inkompetent der "falsche" Innenausstatter war. Im ersten Raum passt Farbe und Stil überhaupt nicht, der Raum wird gar nicht aufgewertet. Der gesamt Eindruck ist dürftig. Kein Mensch würde denken , dass in den Zimmern ein Innenaustatter am Werk war ( für 2.200 Euro!). Bei Ikea hätte ich bessere Vorchläge gefunden. Im zweiten Raum waren die Gardine 2 cm zu kurz. Es sah schlimm aus. Er hat gemeint es wäre alles schief an den Fenstern. Bekanntlich ist im Altbau immer alles schief. Der Herr ist über 60, er muss mit Altbau Erfahrung haben und entsprechend messen können! Ich habe ihn gebeten, sie wieder zu nehmen und 1 cm zu verlängern . Letzte Woche kam er mit den Gardinen: sie sind länger, aber sieht man überall die Verlängerung, überall sind die Löcher der früheren Nähte und die Falten. Die Ware ist beschädigt. Und sieht nicht neu aus, die Gardine sind zerknittert und nicht einmal gebügelt.
Ich bin mit den Fotos der schlampig ausgefürte Verlängerung zu ihm gegangen und gesagt, dass ich die Arbeit reklamieren. Er sagte, es sieht keine unsaubere Arbeit. Was kann ich machen? Ich bin total enttäuscht , Ich habe Vertrauen gehabt, weil auf seinem Laden steht: Innenaustattung. Ich habe erwartet, die Arbeit wird professionell erledigt und auch wenn es teuer ist , dann habe ich zwei aufgewertete Zimmer. Stattdessen könnte er nicht einmal richtig messen.

28. August 2022 | 08:07

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


bei aller verständlichen Verärgerung:


Sie müssen dem Innenausstatter die Möglichkeit einer Nachbesserung geben und ihm dazu eine angemessene Frist setzen.



Dabei werden Sie sich auf den geschilderten Mängel der sichtbaren Verlängerung, der Löcher der früheren Nähte und die Falten beziehen und Ihn auffordern, neue Gardinen ohne diese Mängel zu liefern.

Insoweit bestehen Mängel, die nicht hinzunehmen sind. Kommt er dieser Nachbesserung (kostenlos) nicht nach, könnten Sie dann den Rücktritt vom Vertrag erklären und das Geld zurückverlangen.


Bezüglich der fehlenden Aufwertung der Räume, werden Sie aber kaum einen Gewährleistungsanspruch geltend machen können, sondern müssen sich auf die eben objektiv bestehenden Mängel beschränken.


Weigert er sich oder hält er Fristen nicht ein, sollten Sie danach einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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