Sonderkündigung Fitnessclub auf Grund reduzierter Saunaöffnungszeiten

| 24. August 2022 17:06 |
Preis: 50,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Fitness-/Gesundheitsclub in dem ich langjähriges Mitglied bin hat mit Aushang ab 18.08.22 mit Wirkung ab 20.08.22 auf unbestimmte Zeit die Saunanutzungszeit um ca. 50 % reduziert (Sauna geschlossen in den Mittagsstunden, Abendstunden (letzte Stunde bis Studioschließung) bzw. einen ganzen Tag).
Ich nutze die Sauna regelmäßig (3xWoche) in den Abendstunden ab 21:00 Uhr nach dem Training. Die bisherige Nutzung ist mit den neuen Zeiten nicht mehr möglich.
Ohne Nutzungsmöglichkeit der Sauna im Zeitraum Mo-Fr ab 21:00 Uhr hätte ich den Vertrag mit dem Fitness Club nicht abgeschlossen.
Nachweis meiner Besuchszeiten via Check-in/out-Zeit möglich.

Aus meiner Sicht stellt die Änderung der Saunaöffnung eine neues Vertragsangebot dar, welches ich nicht annehmen möchte/kann, da ich meine Trainingszeiten nicht dauerhaft verlegen kann (nach der Arbeit) und somit möchte ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Der Fitness Club hat mir bis dato zum Ende der Laufzeit (+1 Jahr) meine Kündigung bestätigt.

Ich möchte dem Club eine Frist von einer Woche zur Wiederherstellung der vorherigen Saunazeiten setzen (kurze Frist, da kein Org-Aufwand - Sauna einfach wieder einschalten und Problem gelöst und zudem möchte ich alternativ umgehend in einem anderen Studio mit Saunanutzung einen Vertrag unterschreiben).

Steht mir dieses Sonderkündigungsrecht wie beschrieben zu?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie haben das Recht zur Kündigung, wenn das Studio die vertraglich versprochenen Leistungen nicht oder nur mangelhaft erfüllt. Wenn also die Sauna zur Leistung dazu gehört und nicht nur ein „Goodie" war, dann haben Sie mit Fristsetzung (wichtig auch Androhung der Folgen) Recht - allerdings ist die Frist, auch wenn das aus Ihrer Sicht einfach ist, zu nicht zu kurz zu bemessen a etwa 10-14 Tage.
Wird keine Abhilfe geschaffen, können Sie kündigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 24. August 2022 | 18:37

Danke, Sauna als "Goodie" schließe ich aus, da diese als Option im Vertrag explizit ausgewählt/vereinbart wurde.
Frist somit 14 Tage, z.B. ab 01.09 14 Tage = 14.09 und entsprechend ist die angedrohte Konsequenz eine außerordentlich Kündigung zu sofort mit Ablauf der Frist (ergo muss ich anschl. nicht mehr machen - entweder die alten Zeiten werden innerhalb der Frist wiederhergestellt oder meine Sonderkündigung ist am 14.09 wirksam)?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. August 2022 | 19:23

Sie müssen nach der Androhung der Handlung nochmal explizit schriftlich kündigen.

Bewertung des Fragestellers 26. August 2022 | 07:23

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

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Wie ausführlich war die Arbeit?

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