Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
wäre hier ein Vertrag zustande gekommen, so dürfte das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gem. <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312b.html" target="_blank" style="color:#486182">§ 312 b BGB</a> greifen. I.d.R. beträgt die Widerrufsfrist zwei Wochen, es erlischt aber erst, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde.
Nach Ihren Ausführungen haben Sie aber keinerlei Zusagen gemacht, so dass dann bereits gar kein Vertrag zustande gekommen ist. Das Unternehmen wäre im Streitfall dafür beweispflichtig, dass ein Vertrag zustande gekommen ist.
Sie sollten per Einschreiben vorsorglich den Widerruf erklären, in dem Schreiben aber auch darauf hinweisen, dass Sie keinerlei Zusagen gemacht und deshalb gar keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen haben. Ihren alten Stromanbieter sollten Sie darauf hinweisen, dass Sie das Unternehmen nicht bevollmächtigt haben, den alten Stromliefervertrag zu kündigen.
Auch könnten Sie der Polizei oder Staatsanwaltschaft schriftlich den Sachverhalt mitteilen und Strafantrag stellen.
Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
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Soweit ansonsten aus dem Bereich frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin
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