Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In der Tat ist es leider nur sehr selten möglich ohne sachlich wichtigen Grund eine Verlängerung zu erreichen.
Die Verlängerung eines Visums ist nur in bestimmten, eng begrenzten Ausnahmefällen (z. B. Krankheit), möglich. Die Entscheidung, ob ein Visum während des Aufenthalts in Deutschland verlängert werden kann, liegt allein bei der zuständigen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort des Ausländers und nicht beim Auswärtigen Amt oder den Auslandsvertretungen.
Weitere Gründe waren:
Höhere Gewalt: Beispiele für höhere Gewalt sind Streiks oder Unwetter, die den Flugverkehr aussetzen, so dass Sie Ihre Abreise nicht antreten können oder die Pandemie, wie die Corona-Krise, wobei dann aber pandemiebedingte Einschränkungen derart gegeben sein müssen, die vorher nicht voraussehbar waren und auf die man sich gar nicht einstellen konnte und eine fristgerechte Ausreise unmöglich machen.
Humanitäre Gründe wie beispielsweise eine ernste Erkrankung, die Ihre Ausreise untragbar machen würde.
Schwerwiegende persönliche Gründe: Das können folgenschwere Ereignisse sein, die vor Ihrer Einreise noch nicht absehbar waren und die Ihre Abreise aus dem Schengen-Raum unmöglich machen. Das muss aber eben einer ernsthaften Erkrankung gleich kommen, z.B ein Autounfall mit Krankenhausaufenthalt etc.
Verspätete Anreise: Ein weiterer Grund für eine Schengen-Visum Verlängerung für das C-Visum kann eine verspätete Anreise sein, weshalb Sie Ihren 90-Tage-Aufenthalt nicht voll nutzen können. Auch in diesem Fall ließe sich Ihr Schengen-Visum verlängern, damit Sie sich insgesamt 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
13. Juni 2022
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17:59
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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