Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen der Beratungshilfe ist gem. § 2
des Beratungshilfegesetzes die Beratung sowie die außergerichtliche Interessensvertretung abgedeckt.
Auf Grundlage des Beratungsscheins könnte daher die Dame anwaltlich aufgefordert werden, der anderen Dame Zugang zum Dachboden zu gewähren.
Kommt die Dame dieser Aufforderung nicht nach, müsste gerichtlich der Zugang zum Dachboden durchgesetzt werden. Für dieses evtl. Gerichtsverfahren fallen Kosten an, die nicht mehr über die Beratungshilfe gedeckt sind. Allerdings kommt in diesem Fall Prozesskostenhilfe in Betracht. Da in Ihrem Fall die Voraussetzungen für Beratungshilfe vorliegen, wird vermutlich auch Prozesskostenhilfe gewährt.
Dieses vorausgeschickt, bin ich bereit, mich der Sache anzunehmen. Die 10,- Euro können selbstverständlich verrechnet werden.
Bitte nehmen Sie mit mir über die angegebene E-Mail-Adresse Kontakt auf, um alles weitere zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Aust
Rechtsanwalt
Carl-Spaeter-Str. 76
56070 Koblenz
Tel.: 0261 / 18501
Fax.: 0261 / 32134
mail: ra-aust@gmx.de
Berechtigungsschein vorhanden. Suche Anwalt.
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Erbrecht
Dieser Beitrag enthält keine Frage sondern dient lediglich der Suche nach einem Anwalt. Ein Berechtigungschein vom Amtsgericht ist vorhanden.
Der Mindesteinsatz in diesem System beträgt 20 Euro. Da ich keine juristische Frage stelle ist der Betrag nicht angemessen. Bei Annahme meiner Sache erklären Sie sich deshalb damit einverstanden, daß damit der Berechtigungschein-Unkostenbeitrag in Höhe von 10 Euro beglichen ist. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
zwei Damen bilden eine Erbengemeinschaft bzgl. eines Hauses. Die beiden Damen wohnen auch in diesem Haus. Der Dachboden wird zu Lagerzwecken verwendet. Die eine Dame hat nun das Türschloß zum Dachboden austauschen lassen, um die andere Dame am Betreten des Dachbodens zu hindern. Die "ausgesperrte" Dame möchte nun gerne wieder Zutritt zum Dachboden und ihrem dort gelagerten Eigentum. Zu diesem Zweck hat das Amtsgericht einen Berechtigungschein ausgestellt.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf, wenn Sie auf Basis des Berechtigungsscheins für die "ausgesperrte" Dame tätig werden können. Telefon, Fax und Email sind vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen