Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich sind die Verfahren beim Zoll und nachträgliche Ansprüche auf Schadensersatz verschieden. Wenn Sie Einspruch einlegen oder der Vernichtung zustimmen können jedesmal eine Abmahnung erfolgen. Stimmen Sie der Vernichtung nicht zu, kann dies aber in einer Abmahnung von Ihnen verlangt werden.
Sie sollten den Einspruch aber nur erheben, wenn Sie sich sicher sind. Als Laie fällt dies jedoch schwer, da ggf, einzelne Teile geschützt sein könnten, und wenn es nur ein Lenkrad ist. Das können Sie daher selber nicht prüfen. Sie sehen nur, dass es die Fahrzeuge bei L… nicht gibt, aber können nicht beurteilen, ob z.B. die Reifen kopiert wurden.
Sie können daher Akteneinsicht zusammen mit einem Anwalt verlangen, dann haben Sie ggf. nähere Erkenntnisse, ob das Anhalten falsch ist.
Ohne dies wird es schwierig und Sie könnten sich eklatant falsch verhalten und alles nur noch schlimmer machen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
Danke für die Antwort. Könnten sie diesen Teil bitte noch mal erklären oder anders formulieren:
"Wenn Sie Einspruch einlegen oder der Vernichtung zustimmen können jedesmal eine Abmahnung erfolgen. Stimmen Sie der Vernichtung nicht zu, kann dies aber in einer Abmahnung von Ihnen verlangt werden."
Ich habe das nicht richtig verstanden. Kann in jedem Fall eine Abmahnung, egal ob ich der Vernichtung zustimme oder nicht? Und was ist damit gemeint, es kann eine Abmahnung von mir verlangt werden?
Viele Grüße und Dank
Richtig, die Abmahnungen sind unabhängig vom Zollverfahren. Wenn Sie der Vernichtung nicht zustimmen kann dies nur zusätzlich verlangt werden, dann steigen auch ggf. die Kosten. Etwas aber zuzugeben ohne Akteneinsichtnahme ist jedoch ebenfalls nicht sinnvoll, daher mein Rat zur Einschaltung eines Anwaltes.