Ladendiebstahl geringwertiger Sachen - Anhörungsbogen

12. Mai 2022 18:34 |
Preis: 32,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in einem Drogeriemarkt eine Packung Pflaster im Wert von 3,55€ eingesteckt. Ich habe die Pflaster eingesteckt und habe auch noch etwas anders mitgenommen und diesen Artikel bezahlt. Nach dem Kassenbereich wurde ich dann vom Ladendetektiv angesprochen.
Warum ich das gemacht habe weiß ich ehrlich gesagt nicht und schäme mich dafür sehr. Die Verpackung der Pflaster war kaputt und ist während ich noch im Laden unterwegs war quasi abgefallen, aber wie ich auf die Idee gekommen bin, es einfach einzustecken kann ich mir nicht erklären. Ich finde es auch gut und gerecht, dass ich erwischt worden bin.
Ich habe die Ware dann natürlich bezahlt und zusätzlich dazu noch 50€ (Fangprämie?) überwiesen.

Ich bin 20 Jahre alt, Student und hatte bisher noch nie Kontakt zur Polizei.
Der Drogeriemarkt hat nun Anzeige erstattet (Ladendiebstahl geringwertiger Sachen nach Paragraf 248a StGB).

Nun habe ich Post von der Polizei bekommen (Schriftliche Äußerung zum Sachverhalt) und habe u.a. einige Fragen zu deren Beantwortung.

Wir schätzen Sie meine Situation ein?

Wie wird es nach dem Anhörungsbogen weitergehen? Von wem werde ich Post bekommen oder muss ich vielleicht sogar vor Gericht erscheinen?

Kann ich eventuell mit einer Einstellung nach Paragraf 153 rechnen?
Kann ich diese vielleicht irgendwie selbst anregen?

1.
Was sollte ich auf dem Anhörungsbogen auf jeden Fall ausfüllen? Was nicht?


2.
Es gibt am Ende lediglich die Frage „Wird die Straftat zugegeben?" und die Antwortmöglichkeiten „Ja" und „Nein".

Ich habe die Straftat bereits vor Ort zugegeben, alles andere würde aufgrund vorhandener Videoaufnahmen/Zeugen wohl wenig Sinn machen.

Kreuze ich nun einfach „Ja" an und äußere mich nicht weiter dazu?


3.
Im Anhörungsbogen steht unter dem Punkt „Angaben zur Person" das Feld „Name, Vorname der Eltern, gesetzliche Vertreter".

(Das Feld ist nicht(!) mit * als „freiwillige Angabe" bezeichnet, wie es zb bei der Telefonnummer der Fall ist)

Warum braucht die Polizei diese Angabe?
Muss ich die Namen meiner Eltern angeben und werden sie dann von der Polizei kontaktiert?

Ich verstehe die Bezeichnung „gesetzliche Vertreter" in diesem Zusammenhang nicht - ich bin volljährig und brauche/habe damit doch keinen gesetzlichen Vertreter?

(Ich bin 20 Jahre alt, lebe alleine und möchte unbedingt vermeiden, dass meine Eltern davon erfahren. Ich weiß, dass man im Anhörungsbogen seine Personalien korrekt angeben muss - gehört dieser Punkt dazu und muss somit ausgefüllt werden?)

Sollte die Sache nach Jugendstrafrecht geregelt werden, werden meine Eltern dann zwangsläufig kontaktiert?


4.
Macht es Sinn bzw. kann es strafmildernd wirken wenn ich einen Entschuldigungsbrief an den Drogeriemarkt schreibe und diesen auch dem Anhörungsbogen beilege oder würden Sie mir davon eher abraten?


5.
Ganz unten auf der ersten Seite steht ein Vermerk „Anlage: JGG - Merkblatt zum Jugendstrafverfahren" - allerdings beinhaltet der Brief lediglich den einseitigen Anhörungsbogen und nichts weiter… wurde hier wohl etwas vergessen und sollte ich diesbezüglich bei der Polizeistelle nachfragen?


Ich hoffe sehr, dass ich eine baldige Antwort auf meine Fragen bekommen kann und bitte um Entschuldigung, dass ich dafür aktuell nur eine geringe Bezahlung bieten kann.

Herzliche Grüße

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst orientieren Sie sich viel zu sehr an diesem Fragebogen. Dieser muss ebensowenig ausgefüllt werden wie es leider immer angenommen wird, man müsse bei der Polizei aussagen! Sie haben folgende Möglichkeiten: einen Anwalt einzuschalten, der mit der Staatsanwaltschaft verhandelt und versucht, das Verfahren einzustellen, oder machen gar nichts, dann wird vermutlich eine Geldstrafe herauskommen. Anzukreuzen, dass Sie es waren macht es nicht besser oder schlechter, d.h. Es bringt Ihnen nichts.

Eine Entschuldigung mit Schadenswiedergutmachung ist immer förderlich. zudem wird sich die Jugendgerichtshilfe melden, da Sie ggf. mit unter 21 noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden könnten.

Wie gesagt, ein Anwalt kann eine Einstellung verhandeln, das können Sie aber nicht selber. Die Polizei ist da nicht der richtige Ansprechpartner und die Staatsanwaltschaft wird nicht mit Ihnen direkt sprechen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 13. Mai 2022 | 15:24

Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort!
Leider ist meine Frage damit noch nicht vollständig beantwortet worden.

Ich muss im Anhörungsbogen ja durchaus alle Personalien korrekt angeben - gehört der Punkt „Name, Vorname der Eltern, gesetzliche Vertreter" trotz meiner Volljährigkeit zu meinen Personalien dazu?
Oder kann ich dieses Feld freilassen ohne mich strafbar zu machen?

Darf die Polizei oder die Staatsanwaltschaft meine Eltern überhaupt kontaktieren?

Ich werde dem Anhörungsbogen wohl einen Entschuldigungsbrief beilegen, was könnte in meinem konkreten Fall denn eine entsprechende Schadenswiedergutmachung sein?


Ist es ratsam, dass ich die Jugendgerichtshilfe selbst kontaktiere?
Können die mir dort auch bezüglich weiterer Fragen Rat geben?

Vielen Dank schon einmal im Voraus!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. Mai 2022 | 16:02

Die Frage wurde beantwortet, denn nein, Sie müssen gar keine Angaben machen! Da noch Jugendstrafrecht gelten könnte, ist nach Ihren Eltern gefragt (bis 21).

Sie scheinen den Weg des Geständnisses wählen zu wollen, denn anders ist der Entschuldigungsbrief nicht zu werten. Die Wiedergutmachung ist die Zahlung des Schadens (Detektivkosten, Ware) - aber nicht an die Staatsanwaltschaft sondern an den Geschädigten.

Bedenken Sie, dass Sie eine Straftat begangen haben und eine Entschuldigung das nicht wett macht, ggf. nur die Strafe mildert.
Es wäre doch einfach, wenn jeder Straftäter der Polizei einen solchen Bogen zusendet, so funktioniert das aber nicht!
Wenn Sie die Tat gestehen (durch diesen Brief), sind Sie automatisch schuldig und das Verfahren wird weiter verfolgt. Dies führt zu einer Anklage oder einem Strafbefehl.

Die Jugendgerichtshilfe kontaktiert Sie selber im Falle der Anklage.

Sie haben somit mit einem Gerichtsverfahren zu rechnen.

Ich rate Ihnen davon ab und rate Ihnen, sich einen Anwalt zu nehmen und das nicht auf die leichte Schulter.

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