Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst orientieren Sie sich viel zu sehr an diesem Fragebogen. Dieser muss ebensowenig ausgefüllt werden wie es leider immer angenommen wird, man müsse bei der Polizei aussagen! Sie haben folgende Möglichkeiten: einen Anwalt einzuschalten, der mit der Staatsanwaltschaft verhandelt und versucht, das Verfahren einzustellen, oder machen gar nichts, dann wird vermutlich eine Geldstrafe herauskommen. Anzukreuzen, dass Sie es waren macht es nicht besser oder schlechter, d.h. Es bringt Ihnen nichts.
Eine Entschuldigung mit Schadenswiedergutmachung ist immer förderlich. zudem wird sich die Jugendgerichtshilfe melden, da Sie ggf. mit unter 21 noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden könnten.
Wie gesagt, ein Anwalt kann eine Einstellung verhandeln, das können Sie aber nicht selber. Die Polizei ist da nicht der richtige Ansprechpartner und die Staatsanwaltschaft wird nicht mit Ihnen direkt sprechen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort!
Leider ist meine Frage damit noch nicht vollständig beantwortet worden.
Ich muss im Anhörungsbogen ja durchaus alle Personalien korrekt angeben - gehört der Punkt „Name, Vorname der Eltern, gesetzliche Vertreter" trotz meiner Volljährigkeit zu meinen Personalien dazu?
Oder kann ich dieses Feld freilassen ohne mich strafbar zu machen?
Darf die Polizei oder die Staatsanwaltschaft meine Eltern überhaupt kontaktieren?
Ich werde dem Anhörungsbogen wohl einen Entschuldigungsbrief beilegen, was könnte in meinem konkreten Fall denn eine entsprechende Schadenswiedergutmachung sein?
Ist es ratsam, dass ich die Jugendgerichtshilfe selbst kontaktiere?
Können die mir dort auch bezüglich weiterer Fragen Rat geben?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Die Frage wurde beantwortet, denn nein, Sie müssen gar keine Angaben machen! Da noch Jugendstrafrecht gelten könnte, ist nach Ihren Eltern gefragt (bis 21).
Sie scheinen den Weg des Geständnisses wählen zu wollen, denn anders ist der Entschuldigungsbrief nicht zu werten. Die Wiedergutmachung ist die Zahlung des Schadens (Detektivkosten, Ware) - aber nicht an die Staatsanwaltschaft sondern an den Geschädigten.
Bedenken Sie, dass Sie eine Straftat begangen haben und eine Entschuldigung das nicht wett macht, ggf. nur die Strafe mildert.
Es wäre doch einfach, wenn jeder Straftäter der Polizei einen solchen Bogen zusendet, so funktioniert das aber nicht!
Wenn Sie die Tat gestehen (durch diesen Brief), sind Sie automatisch schuldig und das Verfahren wird weiter verfolgt. Dies führt zu einer Anklage oder einem Strafbefehl.
Die Jugendgerichtshilfe kontaktiert Sie selber im Falle der Anklage.
Sie haben somit mit einem Gerichtsverfahren zu rechnen.
Ich rate Ihnen davon ab und rate Ihnen, sich einen Anwalt zu nehmen und das nicht auf die leichte Schulter.