Immobilienübertag innerhalb der Familie

4. Mai 2022 14:30 |
Preis: 30,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
im Rahmen einer familiären Immobilienübertragung ergibt sich folgende Frage.

Meine Großeltern haben zwei Kinder.
Vor 16 Jahren haben die Großeltern in Ihrem Testament festgehalten, dass das selbstgenutzte Einfamilienhaus bei deren Ableben auf eines Ihrer Kinder (meinen Vater) übergeht.
Das zweite Kind wurde bereits im Rahmen einer früheren Immobilienfinanzierung umfangreich unterstützt, sodass hier kein Vermögen übertragen werden soll.

Vor etwa 10 Jahren wurde das EFH der Großeltern bereits an meinen Vater überschrieben, eine Änderung im o.g. Testament wurde nicht vorgenommen.
Das Objekt soll nun per Schenkung durch meinen Vater auf mich übergehen.

Das Testament der Großeltern wurde weiterhin nicht angepasst.
Kann bei Versterben der Großeltern und Sichtung des Testaments ein Konflikt mit der dann bereits an den Enkel übertragenen Immobilie entstehen?

Besten Dank!

4. Mai 2022 | 15:14

Antwort

von


(1622)
Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Für eine abschließende Beantwortung muss selbstverständlich der genaue Wortlaut des Testaments bekannt sein.

Anhand Ihrer Angaben kann es - bei Versterben der Großeltern - (wegen der abgelaufenen 10 Jahre Jahre) nicht zu einem Konflikt mit der / über die Immobilie kommen, da die Großeltern - trotz der Regelungen im Testament - darüber verfügen durften.
Der Vater darf - vorbehaltlich etwaiger Eintragungen im Grundbuch - das Grundstück verschenken.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(1622)

Radeberger Str. 2K
01796 Pirna
Tel: 03501/5163032
Web: https://RA-Peter-Eichhorn.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER