bei der diesjährigen Gehaltsverhandlung habe ich mich mit meinem Arbeitsgeber (Familienunternehmen, 10 Mitarbeiter) darauf geeinigt einen Firmenwagen dauerhaft zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Es wurde zwar nicht das Auto das ich forderte, sondern ein anderer, fast Neuwagen, aus dem Fuhrpark der Firma.
Zusätzlich wurde eine Gehalterhöhung vereinbart (Inflationsausgleich).
Im Nachtrag zum Arbeitsvertrag wird nur die Gehaltserhöhung erwähnt.
Nun ist es so das ich seit dem Tag der Einigung diesen PKW fahre und ihn mit nach Hause nehme. Tankquittungen werden von mir eingereicht und in bar durch die Firma erstattet.
Seit dem sind mehr als vier Wochen vergangen.
In meiner ersten Lohnbescheinigung nach der Gehaltsverhandlung steht nun aber nicht vom Firmenwagen und der 1%-Regelung.
Ich bekomme als das volle Netto und keinen Abzug für das Fahrzeug. Allerdings ist auch kein höherer Bruttolohn aufgrund des Firmenwagens vermerkt. Lediglich die (kleine)Lohnerhöhung ist vermerkt.
Daher bin ich unsicher welche Strategie zielführender ist.
Nichts sagen, das höhere Nettogehalt kassieren und im Zweifel, also sollte einmal der Firmenwagen zurückgefordert werden, mich auf die betriebliche Praxis über Monate oder Jahre berufend, den Anspruch auf einen Firmenwagen oder eine entsprechende Berücksichtigung in der Höhe meines Bruttolohnes gelten machen.
Oder aber den Chef anzusprechen und die Umsetzung der Einigung der Gehaltsverhandlung einfordern um den höheren Bruttolohn sicher zu haben.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich würde hier zunächst auf jeden Fall darauf hinwirken, dass die schon gelebte Firmenwagennutzung schriftlich fixiert wird, im Hinblick auf das genutzte Fahrzeug und den dazu geltenden Bedingungen im Rahmen einer Vertragsergänzung. Das sichert schließlich beide Seiten ab. Sie haben als Arbeitnehmer einen Anspruch nach dem Nachweisgesetz.
Das ist der sicherste Weg, den ich Ihnen anraten kann. Das jetzt einfach laufen zu lassen halte ich für nicht erstrebenswert, weil damit doch deutliche Unsicherheiten verbunden werden.
Ich meine auch, dass sich da eine Einigung auf Basis der bisherigen mündliche Abrede finden lässt.
Das ist erst einmal nur mittelbar im Hinblick auf die Lohnerhöhung zu sehen.
Gerne kann ich Ihnen ein Muster zukommen lassen, was die Dienstwagenvereinbarung betrifft.
Da gibt es durchaus mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, entscheidend ist aber das, was Sie mündlich bereits besprochen und vereinbart haben.
Es sollte von steuerlichen Vorteil für Sie sein und im übrigen die Privatnutzung samt Auslagenerstattung für Dienstfahrten abdecken.
Das müsste man dann natürlich im Hinblick auf die Lohnerhöhung umsetzen.
Aber sich allein auf eine betriebliche Übung hier zu verlassen halte ich für gefährlich.
Das wirkt im Nachhinein die Gefahr von finanziellen Verlusten und Rechtsstreitigkeiten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.