Guten Tag, ich habe einen Arbeitsvertrag unterzeichnet mit den Vorbehalt das mich die Bundesagentur für Arbeit mit einen Schwerbehinderten gleichstellt.
Ich kann aus persönlichen Gründen die Arbeit aber nicht antreten.
Meine Frage ist: Wenn ich die Gleichstellung nicht vorlege, ist der Arbeitsvertrag nichtig und ich brauche nicht kündigen und nicht am ersten Arbeitstag erscheinen?
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie haben sich mit Ihrer Unterschrift bereits gebunden und die vereinbarte aufschiebende Bedingung ist offenbar ebenfalls eingetreten.
Wenn Sie nun bewusst den Eindruck erwecken, dass die Bedingung nicht eingetreten ist, obwohl die Gleichstellung doch erfolgt ist, dann verletzen Sie damit zumindest eine vertragliche Nebenpflicht.
Daraus kann sich aber für Sie eine Schadensersatzpflicht ergeben.
Soweit ihr Vertrag es also vorsieht sollten Sie vor Antritt der Stelle kündigen. Auch wenn der Arbeitsvertrag eine Kündigung vor Antritt der Stelle ausschließt würde ich Ihnen empfehlen das Gespräch zu suchen und um eine vorzeitige Auflösung zu bitten.