Ummeldung wegen Strafverfahren

4. April 2022 20:18 |
Preis: 50,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen mich wurde ein Haftbefehl erlassen.
Die Strafe beträgt 3 Jahre und 3 Monate. Ich lebe zurzeit in Bayern. Mein Anwalt hat mir heute folgendes geschildert: In Bayern muss man 3/4 der Zeit im Gefängnis absitzen, wo hingegen man in anderen Bundesländern lediglich die Hälfte der Zeit absitzen muss.
Aufgrund dessen möchte ich meinen Wohnsitz in Bayern in ein anderes Bundesland ummelden. Deshalb wäre meine Frage, wie ich das machen kann.
Muss ich für die Ummeldung einen festen Wohnsitz dort haben?
Oder kann man sich einfach so zu einem anderem Wohnsitz ummelden und die Wohnung in Bayern weiterhin behalten?

Bitte um zügige Antwort.

4. April 2022 | 21:55

Antwort

von


(879)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Für Wohnsitzangelegenheiten ist das Einwohnermeldeamt zuständig. In manchen Orten nennt sich die Behörde auch Bürgerbüro oder Bezirksamt.

Wohnsitz anmelden heißt, dass Sie an einen anderen Ort ziehen und nun den Weg zu einer anderen Meldebehörde antreten müssen. Abmelden müssen Sie sich nicht.

Wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden, müssen folgende Dokumente beim Behördengang vorgelegt werden:

- Personalausweise aller anzumeldenden Personen, wenn vorhanden: Reisepässe
- ausgefülltes, unterschriebenes Meldeformular
- für Mietwohnungen: Wohnungsgeberbestätigung (auch Vermieterbescheinigung genannt)

Sie müssen keinen Mietvertrag vorlegen, wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz im Einwohnermeldeamt anmelden – die Wohnungsgeberbestätigung reicht. Aber um die zu bekommen, muss natürlich vorab ein Mietvertrag geschlossen worden sein. Es ist also nicht schlimm, wenn Sie nur einen mündlichen Mietvertrag haben oder gerade den schriftlichen Mietvertrag im Umzugschaos nicht finden können.

Aber beachten Sie:
Die Anmeldung eines Wohnsitzes unter einer falschen Adresse ist eine Ordnungswidrigkeit, die teuer werden kann. Besonders empfindlich sind die Strafen für Vermieter, die sogenannte Gefälligkeitsbescheinigungen ausstellen, sprich: eine Wohnungsgeberbestätigung schreiben, obwohl sie genau wissen, dass die betreffende Person nicht bei ihnen wohnt. Diese Briefkastenvermietung kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 4. April 2022 | 22:22

Ich möchte aber nicht in einem anderen Bundesland wohnen, sondern nur dort angemeldet sein damit ich hinsichtlich der Strafminderung um 1/2 Jahre profitiere. Ich möchte keine andere Wohnung in einem anderen Bundesland mieten, sondern nur dort gemeldet sein um eben weniger im Gefängnis einsitzen zu müssen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. April 2022 | 22:33

Sehr geehrter Fragesteller,

Wie ich im vorletzten Absatz meiner Antwort beschrieben habe, ist das eine Scheinanmeldung. Wenn Sie überhauot einen Vermieter finden, der Ihnen die Bescheinigung ausstellt, riskieren Sie ein hohes Bußgeld und die Strafmilderung ist auch höchst fraglich.

Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne per Email anschreiben.

Beste Grüße
RA Richter

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