Festvertrag oder Vertrag nach Aufwand

11. März 2008 21:27 |
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Vertragsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtigte die Sträucher auf unserem Grundstück, die eine durchschnittliche Höhe von 4 bis 5 m haben, von einem Fachbetrieb des Gartenlandschaftsbaus auf eine Höhe von 2,5m kürzen zu lassen. Einige Pflanzen sollten zudem noch umgepflanzt werden. Die Fachfirma hat mit mir einen Ortstermin vereinbart und die anzugehenden Arbeiten wurden gemeinsam durchgesprochen. Daraufhin erhielt ich folgendes Angebot:
Titel 1 Schnitt- und Pflegearbeiten
Titel 1.1 ca. 1,00 Durchführung von Gehölzschnittarbeiten:
Schneebälle, Rhododendron und sonstige
Gehölze einkürzen, Schnittgut häckseln,
Gehölze z.T. umpflanzen, z.T. roden und
entsorgen,
Berechnung nach Aufwand incl. Rüst- und
Wegezeit als Richtwert:
20,00 Std Vorarbeiter

20,00 Std Facharbeiter

3,00 mal Fahrtkostenanteil
6,00 Std Häcksler
6,00 Std Motorsäge

Titel 1.2 1,00 LKW Entsorgung
Schnittgut/Stammholz/Wurzeln/Grüabfälle
etc.

Dieses Angebot wurde meinerseits telefonisch beauftragt.
Die Fachfirma hat bisher einen Teil der vereinbarten Arbeiten durchgeführt und mir telefonisch mitgeteilt, dass die 20 Stunden (je Person)erreicht sind. Zu diesem Zeitpunkt waren weder die Rhododendren gekürzt noch wurden Umpflanzarbeiten getätigt.
Schätzungsweise liegt somit der nicht erfüllte Teil der Leistungen bei 40-50%. Die noch ausstehenden Arbeiten will die Firma zusätzlich vergütet bekommen. Die Firma besteht auf die volle Vergütung der angebotenen Stunden, obwohl nur ca. die Hälfte der Leistung erbracht wurde.
Folgende Fragen:
1) Musste ich nicht davon ausgehen, dass die angebotenen Stunden sämtliche Arbeiten berücksichtigen, die in dem Angebot selbst aufgeführt wurden?
2) Ist bei diesem Vertragsverhältnis ein Vertrag nach Aufwand zustande gekommen oder ein Festvertrag?
3) Habe ich Anspruch auf Kürzung der Rechnung und wenn in welchem Umfang und mit welcher Begründung?
Vielen Dank im voraus!

Sehr geehrte Fragestellerin,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

1. Aufgrund des Wortlautes: "Berechnung nach Aufwand" und unter Vorbehalt der Prüfung des Vertrages bzw. des Angebotes wurde hier mit Ihnen kein Pauschalpreis vereinbart, sondern nach Stunden bzw. Aufwand. Zudem wurde als weiteres Indiz für eine Abrechnung nach Stunden angegeben, dass es sich bei der Nennung der Stunden lediglich um einen Richtwert handelt. Sie konnten deshalb auch nicht davon ausgehen, dass die genannte Stundenanzahl ein fester Wert ist und der Auftragnehmer weitere Stunden bis Abschluss der Arbeiten auf sein Kostenrisiko übernimmt.
2. Siehe Antwort 1.
3. Sie sollten versuchen die Rechnung zu "drücken", in dem Sie darlegen, dass die Firma sich derart verschätzt hat und Sie bei einer nahezu Verdoppelung der benötigten Stunden den Auftrag nicht erteilt hätten.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.


Mit besten Grüßen

RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht


www.kanzlei-hermes.com
Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!


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