Darlehensvertrag, Auszahlungsvoraussetzungen

16. März 2022 18:30 |
Preis: 100,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor folgendem Problem stehen wir aktuell.

Wir haben mit der Deutschen Bank einen Darlehensvertrag über den Kauf eines Wohn- und Geschäftshauses abgeschlossen (04.02.22). Kurz vor Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar, konnten wir den KP reduzieren. Im Grundbuch wurde aber der ursprünglich höhere Kaufpreis, als Grundschuld eingetragen. Die Differenz wollten wir auf unser Verwaltungskonto überweisen lassen, um im Laufe der nächsten zwei Jahre Renovierungsarbeiten am Objekt durchzuführen. Damit hat sich die DB nicht ganz einverstanden gezeigt und ist nur dann bereit den Differenzbetrag auszuzahlen, wenn wir Rechnungen für Renovierungsarbeiten nachweisen können. Grundsätzlich ist das möglich, für uns stellt sich die Frage, ob wir diese Bedingungen erfüllen müssen und warum der Differenzbetrag nicht auf Verwaltungskonto direkt überwiesen werden kann.

Vielen Dank für die Bearbeitung unseres Anliegens.

16. März 2022 | 20:09

Antwort

von


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Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Immobiliendarlehen werden üblicherweise mit Zweckbindung vergeben. Wenn Sie das Darlehen für die Renovierung der Immobilie verwenden und nicht für deren Anschaffung, dann können sich im Rahmen der Darlehensbedingungen weitere Bedingungen für die Auszahlung und Verwendung des Darlehens ergeben.

An dieser Vereinbarung mit der Bank sind die jetzt aufgestellten Bedingungen für die Auszahlung zu messen. Diese liegen mir nicht vor. Wenn Sie mir diese Darlehensbedingungen übersenden, am besten an die hinterlegte E-Mail-Adresse, dann kann ich das gerne für Sie im konkreten Kontext prüfen, ob das so zulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


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