Angeblich verschwundene Retoure, hohe Bezahlforderung

28. Februar 2022 17:29 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt C. Norbert Neumann

Zusammenfassung

Nach einem Widerruf eines Verbrauchsgüterkaufs muss der Verbraucher lediglich nachweisen, dass er die Ware an den Unternehmer abgesandt hat. Der Unternehmer trägt sodann das Risiko des Verlustes, der Beschädigung oder des Diebstahls der Ware nach der Absendung.

Guten Tag,

folgendes Problem: Ich habe im November 2021 ein Gerät bei der Firma Flaconi gekauft (im Internet). Am 10.12.21 habe ich dieses Gerät mit 2 weiteren dort bestellten Produkten über Hermes retourniert, jedes Produkt einzeln im jeweiligen Original-Karton verpackt.

Die Firma behauptete dann, es seien alle 3 Kartons eingetroffen, aber der eine mit dem Gerät sei leer gewesen und ich solle bezahlen. Es geht um rund 500 Euro.

Ich hatte beim Verpacken 2 Zeugen, meinen Freund und meine Mutter. Mein Freund hat das Paket weggebracht und sich noch beklagt, es sei ganz schön schwer.

Sowohl ich als auch mein Freund und meine Mutter haben vor mehreren Wochen per Einschreiben eine eidesstattliche Versicherung an die Firma gesendet mit dem Inhalt, dass dieses angeblich verschwundene Gerät von mir ordnungsgemäß verpackt und zur Retoure gegeben wurde. Ich habe darauf keinerlei Antwort erhalten.

Nun hat sich aber Klarna gemeldet, über die der Kauf per Rechnung lief, und verlangt die Zahlung innerhalb der nächsten 10 Tage, da die Firma Flaconi auch ihnen mitgeteilt habe, dass das Paket nach Retoure leer gewesen sei.

Was kann ich jetzt noch tun? Ich habe das Gerät wirklich nicht behalten, es muss unterwegs oder in der Retourenstelle von Flaconi gestohlen worden sein - oder es ist gar nicht verschwunden. Hier ist es jedenfalls nicht, das würde ich jederzeit auch vor Gericht beeiden.

Ich hoffe auf schnelle Hilfe.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich gehe im folgenden davon aus, dass Sie die Ware retourniert haben, weil Sie von einem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben. (Sollte die Rücksendung aus einem anderen Grund erfolgt sein, bitte ich um Mitteilung über die kostenlose Nachfragefunktion.)

Beim Widerruf sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Beim Widerruf von Fernabsatzverträgen und Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind, sind empfangene Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.

Der Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Ware. Der Unternehmer trägt beim Widerruf die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts bei der Rücksendung der Ware (§ 355 Absazu 3 Satz 4 BGB).

Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat, oder der Verbraucher nachweist, dass er die Waren abgesandt hat (§ 357 Absatz 4 Satz 1 BGB).

Der Verbraucher muss also lediglich die Ware absenden. Hat er dies getan, trägt der Unternehmer das Risiko (die "Gefahr"), dass die Ware nach der Absendung verloren geht, beschädigt oder gestohlen wird.

Als Verbraucher müssen Sie beim Widerruf also lediglich nachweisen, dass Sie die Ware in ein Paket eingepackt, dieses ausreichend frankiert und zur Post aufgegeben haben. Wenn Sie hierfür zwei Zeugen haben, dürfte das kein Problem sein.

Flaconi oder Klarna sind nicht berechtigt, von Ihnen Zahlung der Ware zu verlangen. Diese gesetzlichen Regelungen dürfen auch nicht durch Verträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens zum Nachteil des Verbrauchers abgeändert werden (§ 361 Absatz 2 BGB).

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 28. Februar 2022 | 19:14

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Ich bin dennoch ratlos, was ich jetzt tun soll/kann, denn sowohl die Firma Flaconi als auch Klarna verweigern jeden weiteren Kontakt. Bei Klarna wird die Forderung nach Zahlung erhoben, ich kann dort niemanden erreichen, alle Kontaktoptionen sind gesperrt. Flaconi hat mich bereits vor Wochen aufgefordert, ihnen nicht mehr zu schreiben.

Was raten Sie mir, was kann ich nun konkret tun, um das Problem zu lösen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Februar 2022 | 19:41

Sehr geehrter Fagesteller,

Sie brauchen die Fa. Flaconi nicht zu bezahlen. Für Sie spielt es keine Rolle, ob sich die Firma bei Ihnen meldet.

Klarna hat Vertragsfreiheit und muss Ihnen keine Zahlungsdienste anbieten. Sie müssen dann andere Zahlungsarten wählen, wenn Klarna auf Ihre Mitteilungen nicht reagiert.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 6. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER