Vor 18 Jahren musste ich eine MPU wegen Alkohol absolvieren, die ich bestanden habe.
Jetzt muss ich wieder zur MPU. Auch wieder wegen Alkohol. Kann das alte Gutachten noch verwendet werden?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Grundsätzlich sind gem. § 2 Abs. 9 StVG Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse nach 10 Jahren zu vernichten.
Tatsächlich finden sich aber alte Gutachten teilweise noch in den Akten. Sie sollten daher ggf. einen Antrag auf Aktenbereinigung stellen bzw. Einsicht in die Akte nehmen, um das Vorhandensein zu überprüfen.
Verwendet werden darf es jedenfalls regelmäßig nicht mehr.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort zunächst weiterhelfen.