Sanitärleistung mangelhaft

| 21. Januar 2022 17:37 |
Preis: 49,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Fragen zu Reparaturrechnung bei erfolgloser Notreparatur

Im Dezember habe ich einen kleinen Riss im Abwasserrohr im Keller meines Hauses entdeckt. Ein Handwerker kam, sagte mir dass die fachgerechte Reparatur erst Mitte Januar stattfinden könne, und klebte das Leck provisorisch ab.

Danach habe ich einen Stundenzettel mit 2 Stunden unterschrieben. 1 Stunde danach Riss die Behelfslösung komplett und der Wasseraustritt war grösser als vorher.

Da ich wusste, dass der Handwerker bis Mitte Januar keine Zeit hat, beauftragte ich ein anderes Unternehmen am Folgetag, die alles fachgerecht ausführten. Es handelte sich ja um einen Notfall.

Dem ersten Handwerker teilte ich diese alles mit. Darauf hin bekam ich von ihm eine Rechnung über 400 Euro, 10 Tage später eine Mahnung. Ich bin nicht gewillt diese Rechnung zum zahlen, da der Schaden zuvor kleiner war.

Habe ich hier irgendwelche Rechte.

21. Januar 2022 | 18:44

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Die Reparatur, auch eine Notreparatur, stellt ein Werkvertrag dar. Der Unternehmer schuldet die Reparatur und Sie das Entgelt. Die Reparatur war erfolglos. Eine Nacherfüllung nach § 635 BGB war nicht angezeigt. Sie konnten nach § 637 BGB durch Selbstvornahme den Mangel beseitigen. Denn zum einen hatte der Unternehmer selbst gesagt, dass er keine Zeit hat und zum anderen war aufgrund der Art und Weise sowie der Dringlichkeit eine Nacherfüllung durch den ersten Handwerker nicht angezeigt. Die Voraussetzungen des § 637 Abs. 2 BGB sind erfüllt.

Der Anspruch auf den Werklohn ist nicht gegeben, da die Reparatur nicht erfolgreich war und eine Nachbesserung nicht angezeigt war. Im Übrigen erscheint die Rechnung für 2 Stunden Arbeit und kein Materialeinsatz als überhöht.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gern nachfragen.

Mit vorzüglicher Hochachtung


Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)

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