Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
in den meisten privaten Kaufverträgen sind Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Wenn der Welpe entgegen Angabe nicht geimpft war und nun an den Folgen gestorben ist, steht eine arglistige Täuschung im Raum. Sie sollten daher den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung schriftlich anfechten (per Einschreiben) und den Ihnen entstandenen Schaden (Kaufpreis und weitere Kosten) unter Fristsetzung ersetzt verlangen. Dabei können Sie auch die Überlegung anstellen, eine Strafanzeige wegen Betrugs in Erwägung zu ziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Victoria Meixner
Kranken welpen gekauft nach 3 Tagen gestorben
14. Januar 2022 12:09 |
Preis:
30,00 €
|
Beantwortet von
Tierrecht, Tierkaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Victoria Meixner, LL.M.
Hallo,
Ich habe am Sonntag 16.12.2021 einen welpen gekauft. Dieser ist dann in der nacht von Dienstag auf Mittwoch gestorben an Pavovirose dazu war sie auch verwurmt. Da die inkubationszeit ja schon länger als drei Tage ist, muss er ja schon beim kauf infiziert gewesen sein. Der kauf war von privat. Die Dame hatte mir zugesichert das Geld zurück zugeben, alles über what's app aber es ist nichts passiert. Meine tierärztin hatte auch in der praxis angerufen wo die welpen geimpft wurden. Die arzthelferin kannte die Dame aber nicht. Habe ich ein recht darauf den kaufpreis erstattet zu bekommen und wie kann ich jetzt weiter vorgehen?
Beste Grüße
Einsatz editiert am 14.01.2022 13:38:09
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
/5,0
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