Eine Freundin wurde von dem Inhaber eines Geschäftes angerufen, aus dem sie vor 2 Tagen etwas mitgehen hat lassen ( Wert ca. 70 € )Laut des Leiters, ist sie und der Tatbrstand eindeutig auf den Videos erkennbar. Ihren Namen und Telefonnummer hat er durch die Werbung auf dem Firmenwagen mit dem Sie unterwegs war herausbekommen.
Nun möchte dieser Leiter, dass sie vorbeikommt, die Waren und die Fangprämie von 50€ bezahlt.
Ob Anzeige erstattet wird weiß sie noch nicht.
Frage:1
ist das zulässig, muss sie hingehen und bezahlen?
Kann er das zivilrechtlich einfordern wenn sie das nicht macht?
Frage: 2
Mit wieviel strafe muss sie als Ersttäterin, 39 Jahre , ca rechnen wenn Strafanzeige gestellt wird.
Ihre Freundin kann nicht gezwungen werden, im Geschäft zu erscheinen.
Hat Ihre Freundin tatsächlich die Tat begangen, wäre die Zahlung vorzunehmen und könnten dann, wenn ihre Täterschaft feststeht, auch zivilrechtlich geltend gemacht werden können. Zahlung könnten dann auch per Überweisung vorgenommen werden.
Ist Ihre Freundin Ersttäterin muss es nicht zwingend zu einer Verurteilung, die eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehaltes betragen kann, kommen. Das Verfahren könnte auch gegen Zahlung einer Geldauflage, die geringer ist, als die Geldstrafe, eingestell werden.