Aufenthaltserlaubnis, Studium

24. November 2021 08:39 |
Preis: 25,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Hallo,
mein Verlobter ist ein ausländischer Student. Er hat zuerst Tiermedizin angefangen zu studieren, dann zu Pharmazie gewechselt. Jetzt hat er endlich einen Platz für Medizin bekommen. Es war sein Grund nach Deutschland zu kommen um hier Medizin zu studieren. Leider ist es schwer ein Medizinplatz zu bekommen, er hat sich jahrelang dafür beworben.
Wenn er das Medizinstudium abgeschlossen hat, hat er aber 11, 5 Jahre hier in Deutschland verbracht, statt den insgesamt 10 Jahren die man Zeit hat zu studieren. Momentan wartet er auf die Verlängerung seines Aufenthalts. Wir haben beide sehr Angst, dass er kein Aufenthalt mehr bekommt. Gibt es da irgendwelche Ausnahmen, wo man diese 10 Jahre überschreiten darf? Wir hatten auch geplant im Februar zu heiraten.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es gibt kaum eine Chance, die 10 Jahre Gesamtaufenthaltsdauer zu überschreiten.
Ggf. wäre es möglich bei Krankheit, einer Bescheinigung der Universität, die bestätigt, dass die voraussichtliche Dauer des Studiums länger notwendig ist und die Erfolgsaussichten eines erfolgreichen Abschlusses dokumentiert. Ansonsten bleibt wirklich nur die Hochzeit und die Sorge für ein Kind mit deutschem Pass.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 25. November 2021 | 23:45

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Er wartet ja jetzt momentan auf die Verlängerung seines Aufenthalts. Kann es sein, dass er dann direkt abgeschoben wird? Oder kann es sein, dass er noch ein paar Jahre studieren darf bis diese 10 Jahre Gesamtaufenthalt abgelaufen sind (obwohl er dann sein Studium noch nicht abgeschlossen hätte)?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. November 2021 | 16:18

Sollte die Verlängerung versagt werden, droht die Abschiebung- Sie können jedoch ggf. durch rechtliches Vorgehen viel Zeit gewinnen!

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