Wir sind ein kleines Nahrungsmittelunternehmen und vertreiben Produkte online unter eigener Marke.
Nun möchte eine Geschäftskundin unsere Produkte mit Ihrem eigenen Etikett und Marke vertreiben.
Wir stellen also das White Label Produkt her und etikettieren bei uns mit Ihrem Etikett.
Nun meine Frage, welcher Firmenname steht auf dem Etikett?
Steht lediglich der Firmenname der Geschäftskundin auf dem Etikett, da sie Inverkehrbringer ist?
Im Nahrungsergänzungsmittel-Bereich sieht man oft: "Hergestellt für ... "
Ist dies optional oder sogar eine Haftungsfrage, da man damit ausdrücklich nicht der Hersteller ist?
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nach § 2 Nr. 15 a) Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) wären Sie als Auftraggeber der Herstellung Hersteller:
Zitat:
Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt in ihrem eigenen Namen oder unter ihrer eigenen Handelsmarke vermarktet; als Hersteller gilt auch jeder, der
a)
geschäftsmäßig seinen Namen, seine Handelsmarke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen an einem Produkt anbringt und sich dadurch als Hersteller ausgibt
Daraus ergibt sich dann nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ProdSG die folgende Verpflichtung:
Zitat:
2.
den Namen und die Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, den Namen und die Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einführers anzubringen
Hersteller in diesem Sinne wäre also Ihr Auftraggeber, seine Angaben müssten dann auch auf der Packung abgedruckt sein.