Gelten in einer WEG Beschlüsse die Jahrzehnte her sind immer noch?

| 6. November 2021 09:16 |
Preis: 25,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


17:53

Guten Tag,

In meiner WEG mit 6 Eigentumswohnungen hat ein Eigentümer am Ende einer Versammlung (eher beiläufig) mitgeteilt, dass er seine Wohnungseingangstür erneuern lässt. Dabei wird er die bisher einheitliche dunkle Holzfarbe durch ein helles Holz ersetzen. Er beruft sich dabei auf einen Beschluss aus dem Jahr 1995. Heute im Jahr 2021 habe ich keine Möglichkeit das nachzuvollziehen, da ich vor ca. 10 Jahren meine Wohnung in dem Haus gekauft habe. Versammlungsprotokolle aus der Zeit habe ich daher auch nicht.
Ich frage mich ob Beschlüsse, die Jahrzehnte her sind, heute überhaupt noch gelten können?

6. November 2021 | 10:36

Antwort

von


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65201 Wiesbaden
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

leider müssen erst seit 2007 durch die WEG-Verwaltung überhaupt eine Beschlusssammlung erstellt werden, vorher wurden hier lediglich die Protokolle aufgehoben. Diese Unterlagen sind grundsätzlich Eigentum der WEG selbst und sollten auch bei einem Verwalterwechsel an den nächsten Verwalter oder die WEG weitergegeben werden.

Da es aber keine zentrale Datenbank oder eine Vorgabe gibt wo und in welcher Form die Unterlagen aufgehoben werden müssen kann hier leicht etwas verlorengehen, insbesondere da grundsätzlich bei den meisten Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gilt und auch alle möglichen Schadenersatzansprüche dann abgelaufen sind. Wenn z.B. die Hausverwaltung aus 1995 einige Jahre danach nicht mehr tätig ist und die Protokolle dann 2015 einfach entsorgt hat gibt es im Grunde keine rechtliche Handhabe. Noch dazu wäre es schwierig hier einen Schadenersatzanspruch überhaupt zu begründen. Im Grunde ist es einleuchtend, dass diese Protokolle eigentlich zwingend aufgehoben werden müssen, allerdings kann es eben aufgrund des Verwalterwechsels dann doch zu Verlust kommen.

Sie können nur versuchen herauszufinden wer damals die Hausverwaltung innehatte und dort nachfragen, ob es noch Protokolle aus der Zeit gibt. Eine zentrale Sammlung gibt es leider nicht, nur die Beschlüsse ab 2007 sollten vollständig verfügbar sein.

Ich bedauere Ihnen hier keine positivere Auskunft erteilen zu können, wünsche Ihnen aber umso mehr ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke


Rückfrage vom Fragesteller 6. November 2021 | 11:27

Vielen Dank für die Antwort. Die Verwalterin von damals Lebt, soweit ich weiß, nicht mehr. Für mich bedeutet das, dass ältere Eigentümer auch weiterhin mit uralten Beschlüssen um die Ecke kommen können und ggf. ihre Dinge einfordern können, von denen ich nichts weiß.
Für die Zustimmung zukünftige Beschlüsse, wie die von mir angesprochene Türerneuerung, sollte man dem Antragssteller bei der Zustimmung vielleicht auch eine Umsetzungsfrist mit Einzubauen. So dass die Beschlüsse nicht Jahrzehnte Später unter anderen Umständen umgesetzt werden.

Vielen Dank, Sie haben sehr weitergeholfen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. November 2021 | 17:53

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

damit haben Sie leider recht und es ist äußerst müßig sich sämtliche noch vorhandenen Protokolle und Beschlüsse zu besorgen. Das wäre aber die einzige Möglichkeit um hier vorzusorgen und eventuell einen anders lautenden Beschluss zu erwirken. Da dies in der Regel auch immer im Vorfeld erfolgen muss werden Sie dann oft vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Wenn Ihnen dann tatsächlich etwas auffällt was Sie stört sollten Sie in jedem Fall versuchen vor der nächsten Versammlung einen entsprechende Abstimmung auf die Tageordnung setzen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke

Bewertung des Fragestellers 8. November 2021 | 05:11

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