Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst sollte die junge Dame überlegen,ob ihr noch die jeweiligen E-Mail-Adressen einfallen, mit denen sie sich bei den jeweiligen Accounts angemeldet hat. Wenn ihr die einfällt bez. einfallen kann sie darüber das jeweilige Passwort zurücksetzen und erhält wieder Zugriff 6i den Accounts. Sie müsste dann aber auch Zugriff zu den entsprechenden E-Mail-Adressen haben.
Alternativ kann sie über den Benutzernamen das Passwort zurücksetzen lassen. Wenn sie beides nicht mehr hat, ist bei Instagram leider nichts mehr auf dem normalen Weg zu machen und sie hat keine Möglichkeit mehr an ihren Account alleine zu kommen. In diesem Fall sollte ein Anwalt bzw. eine Anwältin aufgesucht werden, der bzw. die sie dann bei den weiteren Schritten unterstützt. Klären Sie aber unbedingt vorher ab, ob er bzw. sie auf dem Gebiet bereits Erfahrung hat.
Facebook bietet noch weitere Möglichkeiten, um an die Daten heranzukommen, soweit damals der Accout ordentlich mit aktuellen Daten versorgt wurde. Hierzu empfehle ich einen Blick auf die Facebook Seite unter der Rubrik "Hilfe".
Sollten Sie hier ebenfalls nicht weiterkommen, bleibt ebenfalls nur der Gang zum Anwalt. Der sie dann weiter unterstützt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kolditz
(Rechtsanwalt)
2. November 2021
|
00:17
Antwort
vonRechtsanwalt Stefan Kolditz
Große Straße 14
24855 Jübek
Tel: 04625 - 1816575
Web: http://www.anwalt-juebek.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Stefan Kolditz