Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
In der Tat verbieten die Lizenzbedingungen vieler Stock-Archive die Übertragung der eingeräumten Rechte an Dritte. Dies kollidiert aber mit den Nutzungsbedingungen von Facebook, da diese eine entsprechende Übertragung der Rechte an dem Foto vorsehen. Ein entsprechendes Einbinden in Facebook wäre daher von der Lizenz der Fotoagentur nicht gedeckt und würde eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Wenn die Lizenzbedingungen für das jeweilige Foto die oben genannten Einschränkungen vorsehen, sollte daher das Vorschaubild auf Facebook deaktiviert werden.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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