Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, auch kleinere Lackschäden sind bei einem fabrikneuen Fahrzeug als Mangel anzusehen. Der Verkäufer hat aber das Recht, diese kleinen Lackschäden auszubessern.
Dies muss aber bei einem Neuwagen fachgerecht und in Werksqualität erfolgen, es darf zu keiner signifikanten Wertminderung kommen (LG Wuppertal, 27.05.2020 - 17 O 337/19). Zudem muss der Verkäufer sämtliche Kosten, inklusive Transport zum Lackierer und zurück tragen.
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist aufgrund solcher Bagatellmängel allerdings nicht möglich, bei entsprechender Nachbesserung gilt das Fahrzeug als fabrikneu (vgl. OLG Hamm, 17.11.2011 - I-28 U 109/11). Ein Rücktritt oder eine Kaufpreisminderung wäre nur möglich, wenn der Verkäufer die Nachbesserung nicht ordnungsgemäß durchführt.
Zur Anmeldung der Ansprüche reicht ein kurzes Schreiben an den Händler unter Hinweis auf die bei Übergabe bereits vorhandenen Lackschäden und Aufforderung zur Nacherfüllung. Eine Beweissicherung durch Fotos und Zeugen sollte vor Rückgabe an den Händler erfolgen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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