Anrechnung Nebentätigkeit bei ALG 1

22. Oktober 2021 16:50 |
Preis: 35,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Sehr geehrter Anwalt,

bei Bezug von ALG 1 kann ich bis zu 15 Wochenstunden , z.B. selbständig tätig sein. Angenommen, aus dieser selbständigen Tätig erhalte ich kein monatliches Einkommen, sondern, 2X im jahr , sagen wir mal 20 000 Euro. Z.B. Juli und Dezember.
Wird dann nur in diesen 2 Monaten, wo ich diese Summen erhalte, dies mit dem ALG 1 verrechnet, oder berechnet das Arbeitsamt den durchschnittlichen Verdienst im Jahr und legt dies auf jeden Monat um, verrechnet also jeden Monat.

Vielen dank für die Antwort,

der Fragestellende

23. Oktober 2021 | 20:31

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn Sie ein monatliches Nebeneinkommen in gleich bleibender Höhe haben, so zieht die Agentur für Arbeit den Anrechnungsbetrag (= Nebeneinkommen minus Freibetrag) von Ihrem Arbeitslosengeld auch monat-
lich ab.
Hier ist es anders:
Nicht gleichbleibendes Nebeneinkommen wird nachträgch angerechnet. Sie müssen ja schon vorab auch die Nebentätigkeit melden.

Dazu erhalten Sie einen Änderungsbescheid mit dem monatlichen Anrechnungsbetrag.
Ist der Anrechnungsbetrag wie hier höher als das zustehende Arbeitslosengeld, wird erst gar kein Arbeitslosengeld ausgezahlt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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