Anspruch auf Nießbrauch gültig?

24. September 2021 18:22 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

A hat von ihrer Mutter nach deren Tode per Testament ein Haus geerbt. Im Testament wurde ein lebenslanger Nießbrauch für B = Ehemann der Verstorbenen (Vater von A) in diesem Haus eingeräumt. Der Nießbrauch wurde nicht im Grundbuch eingetragen.

Da es B gesundheitlich nicht gut ging, wurde zwischen A und B vereinbart, dass B in eine Senioren-Wohnung mit Pflegeoption umzieht und A dafür das Haus verkauft, um B`s Wohnen künftig finanzieren zu können. Die Miete wird monatlich von A`s Konto bezahlt/abgebucht.

Hat B nun auch in dieser Wohnung lebenslang Anspruch auf die Mietzahlung von A?
Ist die Vereinbarung zwischen A und B rechtens?

24. September 2021 | 19:41

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Die von getroffene Vereinbarung ist wirksam. Die Nießbrauchsvereinbarung ist wirksam, auch wenn er nicht im Grundbuch eingetragen wurde.

Das von Ihnen vereinbarte Rechtsgeschäft ist rechtlich eine Nießbrauchsablösung gegen Rentenzahlung, eine solche Vereinbarung ist möglich und auch rechtlich wirksam.

Zu Ihrer Frage, ja die Vereinbarung ist rechtens und die Mietzahlung hat nach den vorliegenden Informationen ebenfalls lebenslang zu erfolgen.


Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


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