Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn Sie die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen haben, so haften Sie für Sachmängel nicht und sollten daher die Forderung zurückweisen. Die Zurückweisung können Sie selbst vornehmen, Sie können aber auch einen Anwalt damit beauftragen, die Forderung abzuwehren.
Sie würden nur haften, wenn Sie die Gewährleistung nicht ausgeschlossen oder Kenntnis von den Mängeln vor Übergabe und den Käufer diese insofern arglistig verschwiegen hätten. Für diese Einrede wäre jedoch der Käufer beweispflichtig.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein und stehe Ihnen bei Rückfragen natürlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -
motorrad bj.1983 verkauft ohne gewährleistung und garantie.käufer reklamiert.
ich habe ein motorrad bj.1983 für 1200,00€ verkauft im kaufvertrag steht privat ohne garantie und gewährleistung.
in der anouce habe ich rein geschrieben läuft top. der vorbesitzer hat es mir so gesagt, die vergaser sind auch frisch syncronisiert worden.
das war vor ca. 6 jahren. seit dem stand das motorrad abgedeckt und trocken in einem schuppen,das benzin wurde abgelassen,weil der brandschutz das verlangt. ein mototadmechaniker sagt, das sei normal,das der schwimmer am anfang hängt wegen der lagerung.
nun verlangt der vorbesitzer das ich das krad bei ihm abhole ( 300km entfernt ) und sämtliche mängel beseitige.er hat benzin eingefüllt, ist aber wieder unten rausgelaufen. und der motor stottert.
das morrad hat 30000km auf dem tacho das kann ich schriftlich bestätgen lassen
was kann ich machen bei einem oldimer läuft halt nicht immer alles so wie es sein soll
abs.
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20 €
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