Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich Frage beantworte ich gerne verbindlich wie folgt:
Lt. Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 18.01.2012, Az. I ZR 187/10) erwirbt der Inhaber des Domainnamens durch die Registrierung weder Eigentum noch ein absolutes Recht an dem Domainnamen. Doch begründet der Vertragsschluss mit der Registrierungsstelle ein relativ wirkendes vertragliches Nutzungsrecht zu Gunsten des Domaininhabers, das ihm ebenso ausschließlich zugewiesen sei wie das Eigentum an einer Sache.
Ein Anspruch auf Übertragung hat die Facebook-Gruppe daher meines Erachtens nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und stehe Ihnen ggf. über die Rückfragefunktion erneut zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Victoria Meixner
Streit um Domain
Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Victoria Meixner, LL.M.
Hallo!
Wir sind eine Facebook-Gruppe. Seit etwa einem halben Jahr betreiben wir zusätzlich eine Website. Jetzt ist der Host der Website spontan ausgeschieden und hat die Gruppe aus dem Impressum entfernt.
Unser Problem: Der Domain-Name ist bis auf einen ausgeschriebenen Umlaut identisch mit unserem Gruppennamen. Uns gehören die Domains mit Umlaut, die Domain mit ausgeschriebenem Umlaut gehört dem Host. Die Gruppe hat als solche eine gewissen Bekanntheitsgrad, ebenso die Seite.
Der Inhalt der Seite ist für uns in diesem Fall unbedeutend, da die Texte vom Host erstellt wurden und wir nicht beabsichtigen, seine Texte weiterzuverwenden.
Haben wir eine Möglichkeit, darauf zu bestehen, die Domain übertragen zu bekommen? Was sind in dieser Angelegenheit unsere Rechte?
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Alles in Ordnung, ich habe die Informationen erhalten, die ich wissen musste.
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