Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Ob tatsächlich ein Namensrecht (§ 12 BGB
) Ihrerseits besteht, kann hier ohne genaue Kenntnis nicht abschließend bewertet werden. Ein entsprechendes Recht könnte aber durchaus bestehen. Ist dies zu bejahen, stehen Ihnen grundsätzlich die selben Möglichkeiten wie beim Grabbing von .de-Domains zu.
Ihre Rechte können Sie dann im Wege einer Abmahnung mit Unterlassungserklärung durchsetzen. Reagiert der Domaingrabber nicht, kann eine uU. einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt werden.
Auch die Sunrise-Regeln enthalten Vorschriften gegen das Domaingrabbing. Spekulative und missbräuchliche Registrierungen sind nach den Sunrise-Regeln verboten. Zusätzlich gibt es ein Verfahren (ADR), mit dem gegen diese missbräuchlichen Registrierungen vorgegangen werden kann.
Die Wahl des Verfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab, das ADR-Verfahren bietet sich auf jeden Fall dann an, wenn der Gegner im Ausland sitzt und die gerichtliche Verfolgung dadurch erschwert ist.
Setzen Sie sich daher mit einem Kollegen vor Ort in Verbindung, um zunächst den Anspruch dem Grunde nach zu prüfen und dann das weitere Vorgehen zu besprechen.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 13.05.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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13.05.2006
|
11:57
Antwort
vonRechtsanwalt Stefan Steininger
Mühlgasse 2
71711 Murr
Tel: 07144-8889866
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E-Mail:
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Rückfrage vom Fragesteller
13.05.2006 | 12:22
Sehr geehrter Herr Steininger,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Leider hat mein Firmenname keinen Markeneintrag. Die Domain selber ist auch schon bei der Eurid gemeldet worden jedoch bis heute ohne Erfolg. Dürfte ich mich diesbezüglich am Montag mit Ihnen in Verbindung setzen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
14.05.2006 | 14:54
Sehr geehrter Herr N.,
auch wenn Sie keine Markeneintragung haben, könnte Ihr Namensrecht natürich vorrangig sein.
Gerne können Sie mich Montag kontaktieren, ich bin am besten ab 14:00 im Büro unter 07150-913913 zu erreichen.
Schönen Sonntag noch,
mfG
Stefan Steininger
- Rechtsanwalt -