Arbeitsrecht - Urlaubsanspruch

| 4. Juli 2021 20:40 |
Preis: 35,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Ich habe zum 30.09.2021 gekündigt. Bin Physiotherapeutin und arbeite in diesem Betrieb seit 19 Monaten.
Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet, da ich angeblich in Kurzarbeit bis Ende März gearbeitet habe. Bei einem 36 Std. / Woche Vertrag war ich 5 Wochen mit 24 - 28 Std/Woche beschäftigt, danach wenige Wochen immer über 30 Std/ Woche bis zum 01.04. wieder aus der Kurzarbeit heraus gekommen. Arbeite wieder Vollzeit bei 4 Arbeitstagen. Mittwochs ist mein freier Tag ( Studientag ), ist dieser Mittwoch dann als Urlaubstag zu rechnen, oder als normal frei?Mein Noch Arbeitgeber behauptet, er müßte jetzt jeden Monat extra berechnen und das er mir pro Monat 1/12 an Urlaubsanspruch abziehen kann. Ich habe einen Jahresurlaubsanspruch von 28 Tagen, davon würden mir laut meiner Berechnung 21 Tage zustehen, plus 3 Tage Alturlaub aus 2020, da der Arbeitgeber mich nicht aufgefordert hat, diesen zeitnah zu nehmen. Bitte um Ihre Hilfe.

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Ausgehend von einer 4 Tage Woche gilt folgendes:
Der freie Mittwoch wird nicht mit gerechnet, da er von einer Vier-Tage-Woche ausgegangen wird. Da sie zum 30. September kündigen, haben Sie den vollen Jahres -Urlaubsanspruch erworben, also die 28 Tage. Für die drei Monate Kurzarbeit sind pro Monat ein zwölftel abzuziehen. Das sind sieben Tage. Ich komme daher auch auf 21 Tage.Hinzuzurechnen sind noch die drei Tage alter Urlaub.

Ich hoffe ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 8. Juli 2021 | 21:39

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