Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gemäß § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB wird die Tat grundsätzlich mit Freiheitsstrafe von mindestens 3 Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Ein Strafmaß lässt sich nicht verbindlich vorhersagen, da dies im Ermessen des erkennenden Gerichts liegt. Ohne jegliche Vorstrafe ist damit zu rechnen, dass gemäß § 47 Abs. 2 StGB ersatzweise auf eine Geldstrafe erkannt wird. Mit einer Vorstrafe kann es durchaus zu einer Bewährungsstrafe - ggf. auf Bewährung kommen. Es kommt hier auf Täter und Tatumstände an.
Jedenfalls wenn die Beweislast erdrückend ist, ist zu einem Geständnis zu raten, da sich dies strafmildernd auswirken kann. Wenn indes Beweisschwierigkeiten auftreten, kann eine Verteidigung gegen die Vorwürfe anzuraten sein. Letztlich lässt sich eine verbindliche Auskunft nur nach Akteneinsicht erteilen. Ich empfehle vor diesem Hintergrunde die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Akteneinsicht und Ersteinschätzung. Danach lässt sich verbindlich vorhersagen, ob ein Geständnis oder eine Verteidigungsstrategie anzuraten ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein und stehe Ihnen bei Rückfragen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -
Ein Diebstahl Delikt
September letztens Jahres waren Freunde von mir und in einem Delikt des schweren Diebstahls verwickelt (besonders schwerer Fall) es ging ledeglich um den Versuch des Diebstahls eines Fahrrads, dass man aufknacken wollte. Dabei sind der Schloss und ein paar Fahrradständer zu Schaden gekommen aber das Fahrrad an sich erlitt keinen Schaden. Letztlich erhielt man ein Brief mit den geschätzten Schaden von 150 Euro. Ich frage mich also da ich für einen Kollegen frage, wie sieht es den für den jenigen aus, der noch nie vorbestraft war und leider Gottes in solches Delikt geraten ist und das zum ersten mal hat. Wird diese Tat ins einführungszeugnis sichtbar. Ich habe letztens gelesen, dass man ins register gerät, wenn man eine Tat begangen hat, die mehr als 90 Tagessätze beeinhalten. Dieser Fall geht sicher vor das Amtsgericht, wo es heißt man gibt seine Tat zu oder nicht und meine zusätzliche frage diesbezüglich, ist es schlauer die Tat zuzugeben? Oder sollte man sich ein Anwalt anschaffen? Da die Unterhaltungen von der Polizei eh überprüft wurden und Beweise der Planung gefunden dieser straftat gefunden wurden.
Hoffe auf eine baldige Rückmeldung
Vielen Dank
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Nicht alle meiner Fragen wurden konkret beantwortet
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