Schenkung einer Geldsumme - gerichtsfest?

16. Mai 2021 18:46 |
Preis: 40,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Guten Tag!

Es geht um folgendes Szenario: Meine Partnerin, mit der ich allerdings nicht verheiratet bin, möchte mir den Betrag von 100.000 € schenken (knapp das Doppelte ihres Nettojahreseinkommens). Sie verfügt über diesen Betrag jedoch nicht! Sie möchte mir also eine Art Schuldschein (bzw. einen Rechtstitel, mit dem ich den Betrag von ihr fordern kann) geben. Dieser Betrag ist nicht an einen bestimmten Zweck gebunden.

Meine Fragen lauten: Ist eine solcher Titel, wenn er von beiden Partnern gewollt und durch einen Notar bestätigt wird, tatsächlich rechtlich durchsetzbar? Wenn nicht: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine solche Forderung - den abgeschlossenen Vertrag vorausgesetzt - vor Gericht Bestand haben kann?

Herzlichen Dank.

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Ja, ein notariell beurkundetes Schenkungsversprechen ist gerichtlich durchsetzbar. Es würde die Angelegenheit für Sie noch weiter vereinfachen, wenn sich Ihre Partnerin in der notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Dann könnten Sie – ohne zuvor noch die Schenkung einklagen zu müssen – nach Fälligkeit sofort einen Gerichtsvollzieher beauftragen bzw. sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen.

2. entfällt (siehe oben)

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 17. Mai 2021 | 07:25

Lieber Herr Vasel,

ganz herzlichen Dank für Ihre freundliche und kompetente Antwort, deren (eigentlich erfreuliche) Kürze und Klarheit bei mir noch Bedarf für eine Rückfrage herstellt. Vielleicht finden Sie Zeit, kurz zu antworten.

Drehen wir den Sachverhalt dafür gedanklich einmal kurz um. Eine Frau hat ihrem Partner 100.000 € als Schenkung versprochen (ohne sofortige Zwangsvollstreckung). Zwei Jahre später möchte der Partner den entsprechenden Schuldtitel einsetzen, d.h. das Geld haben. Wie sind ihre Chancen, noch aus der Nummer herauszukommen? Welche juristische Strategie könnte sie wählen?

Herzlichen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Mai 2021 | 16:09

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Ihre „Nachfrage" ist in Wirklichkeit eine neue Frage. Deshalb nur kurz: eine Schenkung kann wegen „groben Undanks" des Beschenkten widerrufen werden (§ 530 BGB). Sie kann innerhalb von zehn Jahren zurückgefordert werden, wenn der Schenker verarmt (d. h. z. B. sozialhilfebedürftig) ist (§ 528 BGB).

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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