Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne auf Grundlage der angegebenen Informationen im Rahmen einer Erstberatung verbindlich wie folgt beantworten möchte.
Falls Sie andere Leistungen z.B Elterngeld beziehen, ist eine Prognoseentscheidung erforderlich. Diese Entscheidung bezieht sich darauf, ob Sie künftig ohne Bezug dieser Leistungen selbst für sich sorgen können.
Sofern Sie noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen wird diese Entscheidung positiv ausfallen und der Bezug von Elterngeld steht der Einbürgerung nicht entgegen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer kostenlosen Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann auch unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc.
Meine Emailadresse finden Sie, wenn Sie auf mein Profilfoto klicken.
Bitte beachten Sie, dass die Ergänzung oder Änderung des Sachverhalts zu einer vollkommen anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bergmann
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Bergmann
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Ich arbeite Vollzeit und meine Frau ist Hausfrau, mein Frage war, Wenn meine Frau Elterngeld beantragt, steht Elterngeld für mich oder meine Frau einer Einbürgerung entgegen?
Sofern Ihr Haushalt keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat z.B. Hartz 4 steht der Bezug von Elterngeld der Einbürgerung nicht entgegen.