Verkauf geerbte Flächen und Hof

| 17. März 2021 18:03 |
Preis: 60,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Meine Mutter hat am 31.12.2016 von ihrm Lebensgefährten einen seit 1994 verpachteten 23Ha Hof
geerbt. Sie hat meines wissens nach eine Behaltensfrist von 5 Jahren vor einem Verkauf um keine Steuern nachzahlen zu müssen. Im Fall das wir, ihre leiblichen Kinder, sie nun beerben würden hätten wir dann auch eine Behaltensfrist von 5 Jahren ?
Ich frage das weil im September der Pachtvertrag ausläuft.
Im Falle das wir eine Behaltensfrist haben würde ich meinen Geschwistern eine Pachtverlängerung um 5 oder 6 Jahre vorschlagen.

M.f.G. M.S.

18. März 2021 | 00:01

Antwort

von


(332)
Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

Die Zehnjahresfrist bei der Spekulationszeitberechnung aus § 23 I EStG beginnt mit dem ursprünglichen Kaufdatum / Erwerbsdatum, zu dem der Erblasser die Immobilie erworben hat und nicht erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie das Erbe antreten.

Also ein neuer Fristenlauf beginnt mit dem Erbfall selber nicht, Sie dürfen ab dem Zeitpunkt der früheren Anschaffung die Frist berechnen.

Sie trifft also die gleiche Behaltensfrist wie derzeit die Mutter. Ob sich vor diesem Hintergrund dann die Verlängerung des Pachtvertrages noch lohnt, müssen Sie selber bewerten. Der Hintergrund der Fristberechnung dürfte nun wohl auf jeden Fall klar sein.

Mit besten Grüssen

Fricke
RA


Bewertung des Fragestellers 20. März 2021 | 17:36

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Sehr schnelle Präzise Antwort

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 20. März 2021
5/5,0

Sehr schnelle Präzise Antwort


ANTWORT VON

(332)

Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht