Unfallversicherung Kind getrennte Eltern

| 16. März 2021 14:28 |
Preis: 51,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
meine Freundin hat mit ihrem damaligen Partner nach der Geburt ihrer gemeinsamen Tochter eine Unfallversicherung für die Tochter abgeschlossen. Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller ist der Vater, die Mutter ist mit Unterschrift als 1. gesetzliche Vertreterin aufgeführt.
Die monatliche Kosten der Versicherung wurden bisher vom Vater gezahlt, nun verlangt er nach 4 Jahren das die Mutter rückwirkend und zukünftig 50% der Kosten trägt.
Ist das rechtens?

16. März 2021 | 15:02

Antwort

von


(54)
Am Kaiserkai 69
20457 Hamburg
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Sehr geehrter Herr B.,

Der Vertragspartner der Versicherung und damit derjenige, der die Beiträge für die Versicherung zu erbringen hat, ist der Versicherungsnehmer. Dies ist hier der Vater des Kindes. Diesem steht es frei, den Versicherungsvertrag zu kündigen, wenn er nicht bereits ist, die Prämien weiterhin zu leisten. Wenn es zwischen den beiden ohnehin zu Unstimmigkeiten kommt, wäre aber eventuell zu überlegen, ob eine Vertragsübernahme (oder der Neuabschluss einer Versicherung) durch die Mutter mit dem Kind als Versicherte Person) nicht sogar sinnvoll ist. Wenn es bereits hinsichtlich der (bei Unfallversicherungen eher geringeren Prämien) zu solchen Streitigkeiten kommt, ist ja abzusehen, was passieren würde, wenn hier der Versicherungsfall eintreten würde und es um die Versicherungsleistung geht.
Im Übrigen wären die Forderung hier auch bereits teilweise verjährt.
Den Anspruch sollte daher zurückgewiesen werden.

Viele Grüße

Birte Raguse
RAin / FAin VersR


Bewertung des Fragestellers 16. März 2021 | 15:38

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