Sehr geehrter Herr B.,
Der Vertragspartner der Versicherung und damit derjenige, der die Beiträge für die Versicherung zu erbringen hat, ist der Versicherungsnehmer. Dies ist hier der Vater des Kindes. Diesem steht es frei, den Versicherungsvertrag zu kündigen, wenn er nicht bereits ist, die Prämien weiterhin zu leisten. Wenn es zwischen den beiden ohnehin zu Unstimmigkeiten kommt, wäre aber eventuell zu überlegen, ob eine Vertragsübernahme (oder der Neuabschluss einer Versicherung) durch die Mutter mit dem Kind als Versicherte Person) nicht sogar sinnvoll ist. Wenn es bereits hinsichtlich der (bei Unfallversicherungen eher geringeren Prämien) zu solchen Streitigkeiten kommt, ist ja abzusehen, was passieren würde, wenn hier der Versicherungsfall eintreten würde und es um die Versicherungsleistung geht.
Im Übrigen wären die Forderung hier auch bereits teilweise verjährt.
Den Anspruch sollte daher zurückgewiesen werden.
Viele Grüße
Birte Raguse
RAin / FAin VersR
16. März 2021
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15:02
Antwort
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