warenbetrug

29. März 2005 14:18 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

hallo
nun habe ich mal eine frage da ich richtig im mist stecke.
ich habe bis ende letzten jahres waren bei ebay verkauft.
nun habe ich es nicht geregelt gekriegt die sachen vernünftig abzuschicken.ich hatte letzten monat eine verhandlung wegen diesem thema und die wurde eingestellt da ich den klägern ihre ware zukommen lassen habe.nun sind wohl auch noch mehr fälle offen da die polizei vor ein paar tagen morgens bei mir vor der haustür mit durchsuchungsbefehl standen.nachdem sie fertig waren nahmen sie mich mit zum revier und gaben mir ein paar adressen vonb ebaykäufern denen ich auch umgehend die ware zukommen lies.habe aber halt den dummen verdacht das es um mehr geht!!!!!!sie haben direkt meinen laptop plus ruter und zubehör mitgenommen.zudem kommt das ich im letzten 2 jahren 5 verschiedenne konten hatte und auch die dazugehörige ec-karte gut nutzte(oder auch nicht).und einige sachen im internet bestellte die ich auch nicht zahlen kann.nun habe ich mich ans amtsgericht gewendet und eine freiwillige betreuung durchzukriegen die nun auch durch ist.zudem habe ich bewährung.die staatsanwaltschaft informiert mich auch nicht mehr über strafanzeigen so das ich überhaupt keinen überblick habe was im moment überhaupt gegen mich läuft
nun meine fragen
1 wie verhält sich nun die ganze sache mit meiner betreung für finanzielle sachen.
2 mit was für strafen kann ich rechnen.
3 bringt mir eine private insolvenz etwas
darf die staatsanwaltschaft überhaupt die anzeigen festhalten und mich nicht informieren,und wie lange dauert es bis ich meinen laptop circa wiederkriege.
WIEverhalte ich mich am besten mit den abschickscheinen für die sachen die ich versendet habe.
mfg fröhlich

29. März 2005 | 14:29

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

bezüglich der Betreuung kommt es ganz wesentlich darauf an, welche Art der Betreuung nun vom Gericht angeordnet worden ist. Aus dem Text vermute ich, dass eine Vermögensbetreuung angeordnet worden ist, so dass Sie den Betreuer von diesen Vorgängen schnellstens informieren sollten.

Bei der Straferwartung ist eine abschließende Beratung ohne Akteneinsicht kaum möglich. Sollte hier wegen gewerbsmäßigen Betruges eine Verhandlung stattfinden, könnte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung in Betracht kommen, wenn die Sachen nun an die Käufer abgeschickt werden und damit die Schadenswiedergutmachung nachgewiesen werden kann.

Deshalb sollten die Nachweise über das Abschicken der Ware sehr gut von Ihnen aufgehoben werden; dieses kann über Bewährung oder Freiheitsstrafe entscheiden.

Eine private Insolvenz wird mE derzeit nicht viel bringen, da hier ev. Straftaten begangen worden sind und Verfahren nach der InsO nur für den unverschuldet in Not geratenden gedacht sind.

Die Staatsanwaltschaft kann bis zum Abschluss der Ermittlungen die Ermittlungsergebnisse zurückhalten; danach können Sie über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht fordern. Diesbezüglich rate ich aber schon jetzt dringenst dazu, einen Kollegen vor Ort zu beauftragen, da das Verfahren einschließlich Rückgabe des Laptop Monate, wenn nicht gar Jahre dauern kann.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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