Vertrag mit einer Agentur

| 14. März 2021 09:16 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe seit einigen Jahren einen Vertrag mit einer Literaturagentur. Vor zwei Jahren wurde der Name der Agentur verändert, da eine der beiden Agenten/Agenturinhaber ausgewechselt wurde. Der Vertrag mit mir wurde aber nie erneuert und enthält auch keine Klausel, die oben genannten Faktor in irgendeiner Weise miteinbeziehen würde. Bin ich an diesen Vertrag noch gebunden? Ich kann ihn zwar meinerseits durchaus jederzeit kündigen, wäre aber laut Vertragsinhalt noch ein halbes Jahr mit den bereits eingestellten und nicht vermittelten Titeln an die Agentur gebunden. Wäre der Vertrag eigentlich gar nicht mehr gültig, fiele dies natürlich weg.

14. März 2021 | 09:42

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Wenn der Vertrag zwischen Ihnen und der Agentur begründet wurde und diese (wenn auch nunmehr unter anderem Namen und anderem Inhaber) weiterbesteht, so haben die Änderungen bei der Agentur grundsätzlich keine Auswirkungen auf das Bestehen des Vertrages.

Insofern wäre der Vertrag hier weiterhin gültig und müsste entsprechend gekündigt werden.

Etwas Anderes würde nur gelten, wenn Ihnen ein Festhalten am Vertrag aufgrund des Wechsels unzumutbar wäre. Dann würde ggf ein Sonderkündigungsrecht bestehen, was zu einer Kündigung ohne die genannte Frist berechtigen würde.

Dies kann aber nur in engen Ausnahmefällen angenommen werden, hierfür sehe ich momentan keine Grundlage.

Daher müsste der Vertrag hier entsprechend unter Einhaltung der Frist gekündigt werden.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jannis Geike
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 17. März 2021 | 15:39

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